«Endlich werden auch wir mal belohnt», dachte Dieter Weiss. Per E-Mail versprach die Swisscom ihm als langjährigem Kunden ein «exklusives Treuegeschenk», nämlich ein Jahr lang ein Internet-Upgrade.

Weiss klickte sich durch die Bedingungen des Angebots. Zusätzlich gebe es eine «Gratis-Internet-Box 5 Pro» im Wert von 349 Franken, stand da schwarz auf weiss – und Weiss schlug zu, denn seine bisherige Box war mehr als zwei Jahre alt.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Plötzlich doch keine Internet-Box

Doch entgegen dem Versprechen sandte die Swisscom keine neue Box, stattdessen schickte ihn der Kundendienst in einen Swisscom-Shop. Dort wusste niemand etwas davon, und man verwies den Kunden zurück an die Hotline. Nach über einer Stunde in der Warteschleife hiess es: Nein, für ihn gebe es keinen neuen Router als Treuegeschenk.

«Versprochen ist versprochen», versicherte ihm jedoch Beobachter-Beraterin Fabienne Stich und empfahl ihm, per eingeschriebenen Brief die Erfüllung der Vereinbarung zu verlangen. Das tat Weiss – und nur zwei Tage später erhielt er einen Anruf der Swisscom: Das Gerät sei unterwegs zu ihm. «Der Beobachter hat mich ermutigt, auf mein Recht zu pochen», fasst Dieter Weiss zusammen.

Geldmünzen und Einkaufstaschen stehen vor einem rot-grünen Hintergrund. Der Beobachter beantwortet für Ratsuchende Fragen zum Thema Konsum. Buchen Sie jetzt einen Beratungstermin
Beratung in Konsumfragen
Wenn es um Konsumverträge, Reisen, Betreibung oder Sachversicherungen geht, wissen die Beobachter-Fachleute bestens Bescheid und können Sie unterstützen.
Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren