Versprochen ist versprochen – gilt auch für die Swisscom
Als ein Leser bei einem Treuegeschenk zugreift, fehlt die Hälfte. Dank Beobachter sieht die Firma ihren Fehler schnell ein.

Veröffentlicht am 21. November 2025 - 06:00 Uhr

«Endlich werden auch wir mal belohnt», dachte Dieter Weiss. Per E-Mail versprach die Swisscom ihm als langjährigem Kunden ein «exklusives Treuegeschenk», nämlich ein Jahr lang ein Internet-Upgrade.
Weiss klickte sich durch die Bedingungen des Angebots. Zusätzlich gebe es eine «Gratis-Internet-Box 5 Pro» im Wert von 349 Franken, stand da schwarz auf weiss – und Weiss schlug zu, denn seine bisherige Box war mehr als zwei Jahre alt.
Plötzlich doch keine Internet-Box
Doch entgegen dem Versprechen sandte die Swisscom keine neue Box, stattdessen schickte ihn der Kundendienst in einen Swisscom-Shop. Dort wusste niemand etwas davon, und man verwies den Kunden zurück an die Hotline. Nach über einer Stunde in der Warteschleife hiess es: Nein, für ihn gebe es keinen neuen Router als Treuegeschenk.
«Versprochen ist versprochen», versicherte ihm jedoch Beobachter-Beraterin Fabienne Stich und empfahl ihm, per eingeschriebenen Brief die Erfüllung der Vereinbarung zu verlangen. Das tat Weiss – und nur zwei Tage später erhielt er einen Anruf der Swisscom: Das Gerät sei unterwegs zu ihm. «Der Beobachter hat mich ermutigt, auf mein Recht zu pochen», fasst Dieter Weiss zusammen.
Täglich werden weltweit Millionen von Spams und Werbemails versendet. Im ungünstigsten Fall enthält eine solche E-Mail gefährliche Malware, welche das Gerät des Empfängers infiziert. Mit einem Beobachter-Abo erfahren Sie im Merkblatt «Unerwünschte Werbemails – so wehren Sie sich», wie Sie bereits präventiv vorgehen, um weniger Spam-Mails zu erhalten und wann der Versand von E-Mail-Massenwerbung eingeschränkt zulässig ist.
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