Versprochen ist versprochen – gilt auch für die Swisscom
Als ein Leser bei einem Treuegeschenk zugreift, fehlt die Hälfte. Dank Beobachter sieht die Firma ihren Fehler schnell ein.

Veröffentlicht am 21. November 2025 - 06:00 Uhr

«Endlich werden auch wir mal belohnt», dachte Dieter Weiss. Per E-Mail versprach die Swisscom ihm als langjährigem Kunden ein «exklusives Treuegeschenk», nämlich ein Jahr lang ein Internet-Upgrade.
Weiss klickte sich durch die Bedingungen des Angebots. Zusätzlich gebe es eine «Gratis-Internet-Box 5 Pro» im Wert von 349 Franken, stand da schwarz auf weiss – und Weiss schlug zu, denn seine bisherige Box war mehr als zwei Jahre alt.
Plötzlich doch keine Internet-Box
Doch entgegen dem Versprechen sandte die Swisscom keine neue Box, stattdessen schickte ihn der Kundendienst in einen Swisscom-Shop. Dort wusste niemand etwas davon, und man verwies den Kunden zurück an die Hotline. Nach über einer Stunde in der Warteschleife hiess es: Nein, für ihn gebe es keinen neuen Router als Treuegeschenk.
«Versprochen ist versprochen», versicherte ihm jedoch Beobachter-Beraterin Fabienne Stich und empfahl ihm, per eingeschriebenen Brief die Erfüllung der Vereinbarung zu verlangen. Das tat Weiss – und nur zwei Tage später erhielt er einen Anruf der Swisscom: Das Gerät sei unterwegs zu ihm. «Der Beobachter hat mich ermutigt, auf mein Recht zu pochen», fasst Dieter Weiss zusammen.
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