Andrea Hafter musste sich am Daumen operieren lassen. Sie ist allgemeinversichert und leistete sich einen Aufpreis von 250 Franken pro Nacht: ein Einer- oder Zweierzimmer und «Hotelkomfort».

Nach der Operation kam Hafter, die eigentlich anders heisst, zwar in ein Zweierzimmer – fühlte sich aber immer wieder alleingelassen. «Wegen der Schiene und der Schmerzen brauchte ich oft Hilfe, doch die Mitarbeitenden hatten kaum Zeit.» Ohne Upgrade hätte sie nicht reklamiert. «Aber von Hotelkomfort war nichts zu spüren.»

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Sie fragte das Beobachter-Beratungszentrum. «Die Behandlungs- und Pflegeleistungen sind die gleichen wie für Allgemeinversicherte. Das Hotellerie-Upgrade beinhaltet neben der Zimmerbelegung oft Leistungen wie freie Menüwahl oder ähnliche Goodies», sagt die Beraterin. Wenn sie die benötigte Hilfe etwa beim Essen oder bei der Körperpflege nicht bekommen habe, könne das ein Mangel an der Pflege sein. Das wäre auch für Allgemeinversicherte nicht in Ordnung.

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Beratung zur Spitalleistung
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Hafter schrieb dem Spital. Der Zuständige für Qualitätsmanagement rief sie an – und liess sie kaum zu Wort kommen.

Darauf schreibt sie erneut eine Mail. Und siehe da: Sie bekommt den Aufpreis für den Hotelkomfort erstattet. «Die Beratung des Beobachters hat mir geholfen, nochmals auf meinem Recht zu bestehen», sagt sie.

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