Seit Wochen geniessen Schweizerinnen und Schweizer das schöne Wetter, die Natur ist allerdings weniger erfreut. Denn mit der anhaltenden Hitzeperiode steigt auch die Waldbrandgefahr. Einige Kantone wie Aargau, Glarus, Thurgau, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Uri und Waadt haben deshalb ein absolutes Feuerwerksverbot ausgesprochen. Die Kantone Freiburg, Graubünden, Neuenburg, Tessin sowie das Wallis haben zum Feuerwerksverbot auch ein generelles Feuerverbot erlassen.

In den restlichen Kantonen sind Feuer und das Ablassen von Feuerwerk im Wald sowie in einem Abstand von 50 oder 200 Metern zum Wald verboten. Die Gemeinden können Ausnahmen erlauben oder zusätzliche Verbote erlassen. Eine regelmässig aktualisierte Übersicht publiziert das Bundesamt für Umwelt (Bafu).

Auf seiner Website teilt es die Gefahr in den Kantonen in fünf Gefahrenstufen (gering, mässig, erheblich, gross, sehr gross) ein und beschreibt das jeweils geforderte Verhalten:

Wer das absolute Feuerverbot missachtet, muss je nach Gemeinde oder Kanton einen hohen Geldbetrag von mehreren Tausend Franken zahlen.

Was bedeutet das Feuerverbot konkret?

In meinem Kanton herrscht absolutes Feuerverbot. Darf ich jetzt auch nicht mehr bei mir Zuhause grillieren?
Das absolute Verbot bedeutet, dass alle Feuer im Freien verboten sind. Nicht erlaubt sind deshalb das Benutzen offener Feuerstellen oder der Einsatz von Feuerwerk 1.-August-Feier Feuerwerk ist schön – und gefährlich . Von Holzkohlegrills sollte man absehen. Gas- und Elektrogrills sind bei einem vorsichtigen Umgang erlaubt. Der Kanton Freiburg etwa präzisiert, dass Grilladen im Garten oder auf Terrassen erlaubt sind.
 

Kann das Feuerverbot bis zum 1. August noch aufgehoben werden?
Die Wahrscheinlichkeit ist bei den momentanen Wettervorhersagen klein. Aufgehoben wird ein Feuerverbot nur, wenn die Temperaturen spürbar sinken und es während zwei ganzen Tagen stark geregnet hat.
 

Ich habe schon Feuerwerk gekauft und nun wurde in meinem Kanton ein absolutes Feuerverbot ausgesprochen. Kann ich es zurückgeben?
Die Migros verzichtet gänzlich auf den Verkauf von Feuerwerkskörpern. Aldi überall dort, wo ein Feuerwerksverbot gilt. Bei Coop kann bereits gekauftes Feuerwerk in ungeöffneter Originalverpackung und mit der Quittung bis zum 3. August bei der entsprechenden Filiale zurückgebracht werden. Der Kaufbetrag wird erstattet, ebenso bei Lidl, welche die Rückgabe zeitlich nicht einschränkt. Auch Aldi nimmt die Ware bei Vorweisen des Kassenbons an. Wann immer die Händler dies tun, handeln sie eigentlich aus Kulanz, da es kein Recht auf Rückgabe gibt.


Wieso gilt für Private ein Feuerwerksverbot, aber nicht für die Stadt?
Die Kantone können Ausnahmen erteilen, zum Beispiel für offizielle städtische Feuerwerke – so etwa in den Kantonen Neuenburg und Schaffhausen. Diese Feuerwerke stehen professionell und sicherheitstechnisch auf einem höheren Level als das bei Privaten der Fall wäre.
 

Darf Feuerwerk auch noch später abgefeuert werden, wenn sich die Gefahrenlage verbessert?
Ohne Bewilligung darf Feuerwerk nur am 31. Juli und 1. August abgefeuert werden. An anderen Tagen braucht es eine Erlaubnis der Gemeinde. Die ungebrauchten und originalverpackten Raketen können Sie bis Silvester oder bis zum nächsten Nationalfeiertag lagern. Beachten Sie dabei, dass das Feuerwerk an einem trockenen Ort mit wenig Licht und ohne Feuerquellen liegt. Waren die Packungen bereits geöffnet, entsorgen Sie das Feuerwerk besser. Meist können Sie es zurück zum Verkaufsort bringen. Wer das Feuerwerk selber entsorgen möchte, legt es einige Stunden in Wasser und packt es danach noch feucht in eine Tüte mit Sand oder Erde. Diese verschliessen Sie luftdicht und werfen sie in den Kehricht.


Wer bezahlt, wenn wegen mir die Feuerwehr aufgeboten werden muss?
Bei jedem Brand wird eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet. Wird in dieser ein Verantwortlicher gefunden, der mutwillig oder fahrlässig gehandelt hat, muss dieser die Kosten übernehmen Rettungskosten Polizei befreit Mann nach Fessel-Sex – wer zahlt das? .

 

Weitere Rechtsfragen zum 1. August bei Guider

Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn ein Feuerwerkskörper bei einer anderen Person einen Schaden verursacht? Zahlt die Versicherung einen Sengschaden? Welche nachbarschaftlichen Regeln gelten beim Feiern und Grillieren? Guider gibt Beobachter-Abonnenten Antworten auf diese und andere Rechtsfragen zum 1. August.

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Jasmine Helbling, Redaktorin
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