1. Ich habe einem Wahrsager viel Geld bezahlt.

Reichen Sie Strafanzeige ein. Wahrsagerei ist in verschiedenen Kantonen verboten. Und es könnten noch weitere Straftatbestände erfüllt sein. Sie müssen sich aber bewusst sein: Das Geld erhalten Sie nicht automatisch zurück. Bei kleineren Delikten erlässt der Staatsanwalt bloss einen Strafbefehl. Dabei wird nicht über Ihre Geldforderung entschieden. Das heisst: Selbst wenn der Scharlatan bestraft wird, müssen Sie Ihr Geld durch eine Betreibung oder ein Schlichtungsgesuch zurückfordern. Erspart bleibt Ihnen das nur, wenn der Bösewicht die Geldforderung anerkennt. Doch darauf darf nicht mal hoffen, wer an Wunder glaubt.

Strafanzeige erstatten

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Möchten Sie der Polizei etwas melden, dass Sie für strafbar halten? Wir haben 3 Tipps dazu.
Quelle:  
2. Handwerker haben mich zu einer überteuerten Dachreinigung überredet.

Melden Sie es sofort der 117. Die Handwerker sind kaum seriös, schlimmstenfalls sogar Diebe, die die Situation vor Ort erkunden wollten. Lassen Sie niemanden ins Haus, unterschreiben Sie nichts, zahlen Sie nichts. 

Wenn Sie bereits gezahlt haben, können Sie zwar innert 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten , weil es ein Haustürgeschäft ist. Doch wenn die Halsabschneider über alle Berge sind, ist auch das Geld für immer weg. 

Wenn Sie Glück haben, hilft Ihnen die Polizei, die angeblichen Handwerker anzuhalten und zu überzeugen, sofort alles zurückzuzahlen. 

3. Ich habe einer Freundin Geld geliehen. Sie zahlt es nicht zurück.

In diesem Fall kann die Polizei nicht helfen, denn es liegt vermutlich keine Straftat vor. Betrug setzt nämlich voraus, dass die Freundin von Anfang an geplant hat, das Geld nie zurückzugeben. Und selbst wenn sie einen Strafbefehl bekommt, erhalten Sie damit das Geld wahrscheinlich noch nicht zurück (siehe Fall 1). 

Sobald die Rückzahlung fällig ist, gehen Sie am besten zivilrechtlich vor: mit einer Betreibung oder einem Schlichtungsgesuch.

Notrufnummer 117

Muss ich mich innert einer bestimmten Frist bei der Polizei melden?
Ja, bei Antragsdelikten (leichteren Fällen wie Beleidigung oder Sachbeschädigung) muss man innert dreier Monate Strafantrag stellen.
 

Kann ich jemanden anonym der Polizei melden?
Ja. Was die Polizei mit dem anonymen Hinweis macht, erfahren Sie aber nicht. Und bei Unklarheiten kann sie nicht nachfragen – schlimmstenfalls muss sie deshalb die Ermittlung einstellen.

Mehr Gewicht hat eine Strafanzeige oder ein Strafantrag. Doch dabei können Sie nicht anonym bleiben. Der mutmassliche Täter erfährt Ihren Namen früher oder später. Nur ausnahmsweise kann die Verfahrensleitung Ihre Identität geheim halten: wenn Sie glaubhaft machen, dass Ihnen sonst eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder ein anderer schwerer Nachteil droht.
 

Darf sich die Polizei weigern, eine Anzeige entgegenzunehmen?
Ja, wenn kein Straftatverdacht besteht. Für privatrechtlichen Streit ist die Polizei nicht zuständig. Wenn Sie sicher sind, dass eine Straftat vorliegt und sich die Polizei trotzdem weigert, können Sie die Anzeige schriftlich bei der Staatsanwaltschaft einreichen.
 

Ich weiss nicht, ob es die Polizei braucht. Rufe ich sie trotzdem?
Im Zweifel ja. Die Beamten können die Lage einschätzen. Und rufen Sie schnell an – Zeit ist für die Polizeiarbeit oft entscheidend.

4. Obwohl ich einen Stern im Telefonbuch habe, erhalte ich lästige Werbeanrufe.

Am besten notieren Sie die Nummer und reichen Beschwerde beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ein.

Merkblatt «Unerwünschte Werbeanrufe» bei Guider

Welche Regelungen zu Werbeanrufen gelten neuerdings? Wo kann man einen Sterneintrag erstellen und wo sich aus dem Telefonverzeichnis löschen lassen? Beobachter-Abonnenten lesen mehr dazu im Merkblatt «Unerwünschte Werbeanrufe: So wehren Sie sich».

5. Mein Nachbar hat mir den nackten Hintern gezeigt.

Das ist eine Ehrverletzung – und damit etwas für die Polizei. Sie können innert dreier Monate Strafantrag stellen. Die Polizei wird versuchen zu schlichten.

6. Autos rasen nachts durch mein Quartier und stören die Ruhe.

Melden Sie es der Nummer 117. Es ist strafbar, Anwohner mit vermeidbarem Lärm zu belästigen und zu schnell zu fahren. Wenn möglich schickt die Polizei eine Patrouille vorbei.

Mehr zu Lärmbelastung in der Nachbarschaft bei Guider

Lärm in der Nachbarschaft, verursacht durch Kindergeschrei, feiernde Partygäste oder Baumaschinen, führt sehr häufig zu Konflikten. Auf Guider erfahren Beobachter-Abonnenten, was ihre Rechte sind und wie sie sich wehren können.

7. Ein Kollege hat sich mein Auto ausgeliehen und Blechschaden gemacht. Nun will er die Reparatur nicht zahlen.

Da kann die Polizei nichts tun. Wenn der Kollege eine Haftpflichtversicherung mit Fremdlenkerzusatz hat, übernimmt sie den Schaden. Hat er keine oder will er sie nicht einschalten, müssen Sie zivilrechtlich vorgehen – mit Betreibung oder Schlichtungsgesuch.

8. Betrüger haben mir vorgegaukelt, sie hätten eine Millionenerbschaft gemacht. Ich habe die «Erbschaftskosten» vorgeschossen, um wie versprochen 30 Prozent der Erbschaft zu bekommen.

Hier liegt ein sogenannter Vorschussbetrug vor. Die Polizei ist zwar zuständig, nimmt die Anzeige entgegen und wird ermitteln. Viel tun kann sie aber nicht, weil die Täter meist unter falschem Namen aus dem Ausland agieren. Schreiben Sie das Geld ab. 

Von der Anzeige bis zur Verurteilung: So läufts ab

Eine Privatperson...

... erstattet Anzeige
Das ist auf jedem Polizeiposten möglich, am besten nahe beim «Tatort» – am Schalter, telefonisch oder schriftlich, für gewisse Delikte auch online. Mit möglichst viel Beweismaterial wie beispielsweise Unterlagen, Fotos, SMS, E-Mails et cetera.

 

Die Polizei... 

... ermittelt, was passiert ist. Sie sichert Spuren und Beweise und lädt meist involvierte Personen zu einer Einvernahme Polizeivorladung Muss die Polizei Auskunft geben? vor.

…übergibt die Akten der Staatsanwaltschaft, ausser wenn es offensichtlich keine Straftat gab.

 

Die Staatsanwältin…

…entscheidet, ob genug Beweise vorliegen. Sie kann die Polizei beauftragen weiterzuermitteln. Oder sie kann selber Personen befragen.

…schliesst das Ermittlungsverfahren ab mit einem Strafbefehl oder, bei schwereren Delikten, indem sie beim Gericht Anklage erhebt. Sie kann das Verfahren einstellen, wenn keine Straftat bewiesen werden kann.

 

Das Gericht…

…prüft die Anklagen der Staatsanwaltschaft sowie Strafbefehle, gegen die Betroffene Einsprache erhoben haben.

…lädt zur Hauptverhandlung ein, hört Beteiligte an, kann weitere Beweismittel wie Gutachten einholen.

…weist die Anklage wenn nötig zur Vervollständigung an die Staatsanwaltschaft zurück.

…fällt das Urteil oder stellt das Verfahren definitiv ein.

Mehr zu Straftaten bei Guider

Worin unterscheidet sich ein Offizial- von einem Antragsdelikt? Was gilt wirklich als ehrverletzend? Gibt es eine Ordnungsbusse fürs Kiffen? Machen Sie sich als Beobachter-Abonnentin oder -Abonnent ein Bild davon, welche Straftat rechtlich wie definiert ist.

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