Alternierende Obhut setzt nicht voraus, dass beide Elternteile das Kind zu je 50 Prozent betreuen. Es reicht nach Praxis der meisten Gerichte, wenn ein Elternteil 30 Prozent betreut.

Allerdings werden die Betreuungsanteile unterschiedlich berechnet. So schauen gewisse Gerichte für jede Tages- und Nachtstunde, welcher Elternteil für das Kind verantwortlich ist. Andere Gerichte teilen den Tag in drei Phasen ein – vor, während und nach der Schule – und schauen über zwei Wochen, wer in welcher Phase für das Kind zuständig ist. Die einen Gerichte berücksichtigen die Ferien, die anderen nicht.

Partnerinhalte
 
 
 
 
Chatbot Rechtsberatung

Eine kleine Orientierungshilfe: Alternierende Obhut ist dann erreicht, wenn ein Elternteil das Kind jedes zweite Wochenende (freitagabends bis montagmorgens), einen Tag (24 Stunden) unter der Woche und während fünf Wochen Ferien pro Jahr betreut.

Bei der alternierenden Obhut müssen sich beide Elternteile finanziell am Unterhalt des Kindes beteiligen. Es spricht aber nichts dagegen, dass ein Paar auch bei alleiniger Obhut eines Elternteils mit ausgedehntem Besuchsrecht des anderen den Unterhalt gleich berechnet wie bei alternierender Obhut.

Rechtsratgeber
So berechnen Sie den Unterhalt selber

Wenn sich Paare trennen und die Obhut über die Kinder teilen, beginnt die grosse Rechnerei zum Kindesunterhalt: Wer schuldet wem wie viel? Profitieren Sie von den Vorteilen eines Beobachter-Abos inklusive Beratung und erhalten Sie zwei einfache Anleitungen, mit denen Sie den Unterhalt selber bestimmen können.
 

In den beiden Berechnungsbeispielen unten erfahren Sie:
 

  • Wie Sie in wenigen Schritten den Kindesunterhalt festlegen.
  • Welche Ausgaben zum familienrechtlichen Existenzminimum gehören und
  • wer in welchem Umfang dafür aufkommen muss.
  • Wie Sie die Betreuungsanteile berechnen.
  • Wie Sie auf den geschuldeten Barunterhalt kommen.
  • Wie zusätzliche Auslagen für Freizeit verrechnet werden.
Eine Familie mit zwei Kindern ist in einem Bilderrahmen vor einem rot-grünen Hintergrund dargestellt. Der Beobachter beantwortet für Ratsuchende Fragen zum Familien- und Erbrecht. Buchen Sie jetzt einen Beratungstermin
Beratung zum Thema Alimente
Gibt es Probleme bei der Zahlung der Alimente oder haben Sie eine Frage zur Berechnung? Die Beobachter-Fachleute stehen Ihnen mit Rat zur Seite.