Alternierende Obhut – wie teilen wir den Unterhalt fair?
Mein Ex-Partner und ich betreuen unsere neunjährige Tochter in etwa zur Hälfte. Ich verdiene 4500 Franken, er 6000. Wer muss wie viel Kindesunterhalt zahlen?

Veröffentlicht am 18. März 2026 - 06:00 Uhr

Bei alternierender Obhut teilen sich die Eltern die Betreuung ihres Kindes hälftig auf.
Im Streitfall müsste diese Frage natürlich ein Gericht regeln. Das nachfolgende Szenario zeigt darum einen Weg auf, wie Sie sich einigen könnten.
Der Kindesunterhalt besteht aus Naturalunterhalt, Barunterhalt und Betreuungsunterhalt.
Naturalunterhalt meint die Betreuung und Erziehung des Kindes. Bei alternierender Obhut wie bei Ihnen wird dieser von beiden Elternteilen etwa zu gleichen Teilen erbracht.
Kinderkonto für den Barunterhalt einrichten
Der Barunterhalt setzt sich zusammen aus den Posten Ernährung, Bekleidung, Unterkunft, Krankenkassenprämien, Gesundheitspflege sowie Schulung, Kommunikation, Taschengeld und Freizeit. Auch allfällige Fremdbetreuungskosten gehören dazu.
Bei alternierender Obhut mit etwa gleichen Betreuungsanteilen können die Eltern beispielsweise vereinbaren, dass beide Seiten die Kosten der Unterkunft und Verpflegung für die Zeit tragen, während die Tochter bei ihnen ist.
Für die übrigen Auslagen, die nicht bei beiden Elternteilen anfallen, wie Krankenkasse, Kleider, Fremdbetreuung, Bildung und Ähnliches, können sie vereinbaren, ein Kinderkonto einzurichten, auf das beide proportional zu ihrem Einkommensüberschuss einzahlen.
Wenn Ihr Ex-Partner netto 6000 Franken verdient und Sie 4500 und das Existenzminimum ungefähr je 3000 Franken beträgt, bleiben ihm 3000 Franken und Ihnen 1500. Also ist das Überschussverhältnis 2:1.
Angenommen, die Barunterhaltskosten Ihrer Tochter betragen 810 Franken, dann müsste Ihr Ex-Partner somit jeden Monat 540 Franken und Sie 270 Franken auf das Kinderkonto einzahlen. Der Elternteil, der dann die betreffende Ausgabe für das Kind tätigt, etwa die Krankenkassen- oder Krippenrechnung bezahlen muss, kann dann den Betrag vom Kinderkonto nehmen.
Und was ist mit dem Betreuungsunterhalt?
Der Betreuungsunterhalt kommt nur zum Zug, wenn ein Elternteil nach der Trennung wegen der Kinderbetreuung nicht so viel arbeiten kann, dass er seinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kann. Das gilt auch bei alternierender Obhut, trifft in Ihrem Fall jedoch nicht zu.
Detailliertere und einfach verständliche Erläuterungen, wie der Kindesunterhalt bei alternierender Obhut von Eltern mit gleichen sowie mit unterschiedlichen Betreuungsanteilen berechnet werden kann, finden Sie unten.
Wenn sich Paare trennen und die Obhut über die Kinder teilen, beginnt die grosse Rechnerei zum Kindesunterhalt: Wer schuldet wem wie viel? Profitieren Sie von den Vorteilen eines Beobachter-Abos inklusive Beratung und erhalten Sie zwei einfache Anleitungen, mit denen Sie den Unterhalt selber bestimmen können.
In den beiden Berechnungsbeispielen unten erfahren Sie:
- Wie Sie in wenigen Schritten den Kindesunterhalt festlegen.
- Welche Ausgaben zum familienrechtlichen Existenzminimum gehören und
- wer in welchem Umfang dafür aufkommen muss.
- Wie Sie die Betreuungsanteile berechnen.
- Wie Sie auf den geschuldeten Barunterhalt kommen.
- Wie zusätzliche Auslagen für Freizeit verrechnet werden.






