Wenn Sie sich die Hunde während Ihrer Ehe gemeinsam mit Ihrem Mann angeschafft haben und sich nun bei der Trennung nicht einigen können, wer inskünftig für die Tiere sorgen wird, kann der Eheschutzrichter die provisorische Haltung der Tiere durch einen Ehegatten anordnen.

Entscheidend ist, wer in tierschützerischer Hinsicht den Hunden bessere Unterbringung gewährt. Haben Sie sich bis anhin vorwiegend um sie gekümmert, während Ihr Mann voll berufstätig war, und bleiben Sie nach der Trennung im gewohnten Lebensraum der Hunde, gibt es für den Eheschutzrichter wohl keinen Grund, die Tiere während der Trennung nicht weiterhin Ihnen anzuvertrauen.

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Rechtsgrundlage ist übrigens nicht das Trennungs- oder Scheidungsrecht, sondern das Sachenrecht. Möglich ist es zudem, dass Ihrem Mann – wie bei minderjährigen Kindern – ein Besuchsrecht eingeräumt wird. Ausserdem können die für die Hunde anfallenden Kosten in den Ihnen geschuldeten Unterhaltsbeitrag eingerechnet werden.

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Will sich ein Ehepaar trennen, gilt es, einige Punkte am besten schriftlich zu vereinbaren. Beobachter-Mitglieder erhalten dazu hilfreiche Vorlagen sowie Fallbeispiele einer Bedarfsrechnung für die Trennungsalimente. Ausserdem wird aufgezeigt, wie nicht bezahlte Alimente eingetrieben werden können.