Das Gericht schaut in erster Linie auf das Kindeswohl, wenn es über die Obhut entscheidet. Eine sogenannte alternierende Obhut prüft es, wenn ein Elternteil oder das Kind dies wünscht. Dabei betreuen die Eltern das Kind abwechselnd, zum Beispiel je zur Hälfte.

Kinder ab etwa sechs Jahren werden vom Gericht persönlich angehört. Ihre Wünsche fliessen in den Entscheid ein, sie sind aber nicht allein ausschlaggebend. Das Gericht muss verschiedene Kriterien mit einbeziehen und dann eine Gesamtbeurteilung vornehmen. Wichtig sind insbesondere die Erziehungsfähigkeit, die geografische Distanz sowie die Fähigkeit der Eltern, trotz der Trennung sachlich miteinander zu kommunizieren und zu kooperieren.

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Fehlt beispielsweise eine minimale Kooperationsbasis, würde eine alternierende Obhut das Kind durch die ständigen Konflikte stark belasten. Auch im Fall, dass die Distanzen zwischen den Wohnorten zu gross sind, um den Schulalltag oder den Kontakt zum sozialen Umfeld stabil zu halten, kann das Gericht die Obhut einem Elternteil allein zuteilen.

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