Wie viel zählen die Wünsche der Kinder vor Gericht?
Unsere Kinder haben sich in der Anhörung beim Gericht gewünscht, dass wir Eltern uns die Obhut teilen. Trotzdem hat das Gericht die Obhut allein der Mutter gegeben. Warum?

Veröffentlicht am 16. April 2026 - 06:00 Uhr

Das Gericht schaut in erster Linie auf das Kindeswohl, wenn es über die Obhut entscheidet. Eine sogenannte alternierende Obhut prüft es, wenn ein Elternteil oder das Kind dies wünscht. Dabei betreuen die Eltern das Kind abwechselnd, zum Beispiel je zur Hälfte.
Kinder ab etwa sechs Jahren werden vom Gericht persönlich angehört. Ihre Wünsche fliessen in den Entscheid ein, sie sind aber nicht allein ausschlaggebend. Das Gericht muss verschiedene Kriterien mit einbeziehen und dann eine Gesamtbeurteilung vornehmen. Wichtig sind insbesondere die Erziehungsfähigkeit, die geografische Distanz sowie die Fähigkeit der Eltern, trotz der Trennung sachlich miteinander zu kommunizieren und zu kooperieren.
Fehlt beispielsweise eine minimale Kooperationsbasis, würde eine alternierende Obhut das Kind durch die ständigen Konflikte stark belasten. Auch im Fall, dass die Distanzen zwischen den Wohnorten zu gross sind, um den Schulalltag oder den Kontakt zum sozialen Umfeld stabil zu halten, kann das Gericht die Obhut einem Elternteil allein zuteilen.
In der Regel teilen sich geschiedene oder getrennt lebende Paare die elterliche Sorge. Für den Alltag stellen sich dabei aber einige Fragen: Wie soll das Besuchsrecht geregelt werden, welche Entscheide können Elternteile alleine treffen und inwiefern haben die Behörden ein Mitspracherecht? Erhalten Sie die Antworten dazu mit einem Beobachter-Abo.
- 1Alltägliche Entscheide für das Kind treffen
- 2Besuchsrecht oder Betreuungsanteile regeln
- 3Uneinigkeit der Eltern bei Entscheiden bei gemeinsamer elterlicher Sorge
- 4Auskunfts- und Informationsrecht des Elternteils ohne elterliche Sorge
- 5Ausnahmefall: Alleinige elterliche Sorge
- 6Zuständige Behörden bei verheirateten, getrennt lebenden und geschiedenen Eltern




