Ein entlaufenes Pferd veränderte das Leben von Enrico Matter* für immer. An einem Augustmorgen im Jahr 2013 gelangte es auf die Landstrasse, auf der er mit dem Töff fuhr. Es kam zur Kollision. Matter verbrachte fast eineinhalb Jahre im Spital. Seine rechte Körperhälfte ist gelähmt, täglich quälen ihn grosse Schmerzen, er ist zu 100 Prozent invalid Invalidenversicherung Das müssen Sie über die Invalidenrente wissen . «Nichts ist mehr so, wie es einmal war», sagt seine Frau Romina*.

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Matter verklagte den Pferdehalter auf Halter haften zwar für den Schaden, den ihre Tiere anderen verursachen – grundsätzlich unabhängig von ihrem eigenen Verschulden. Wenn ein Halter aber nachweisen kann, dass er die gebotene Sorgfalt angewandt und das Tier genügend beaufsichtigt hat oder dass der Schaden auch bei genügender Sorgfalt eingetreten wäre, haftet er nicht.»

Zaun zu tief, aber…

An diesem gesetzlichen Entlastungsbeweis scheitern immer wieder Klagen gegen Tierhalter. Auch bei Enrico Matter. Das Gericht stellte zwar fest, dass der Pferdehalter unsorgfältig gehandelt habe, weil er den elektrischen Weidezaun tiefer gespannt hatte als die empfohlenen 140 Zentimeter. Das Gericht kam aber zum Schluss, dass das Pferd auch bei dieser Höhe ausgebrochen wäre – weil es wegen einer Kuhherde in Panik geraten sei, die in der Nacht offenbar auf die Pferdeweide gelangt war. Der Pferdehalter konnte sich erfolgreich von einer Schadenersatzpflicht entlasten.

Für das Ehepaar Matter ist das unverständlich. Ein Schock auch, dass Matters dem Pferdehalter nun auch noch Partei- und Prozessentschädigung bezahlen müssen, weil sie verloren haben. Romina Matter sagt: «Und wer entschädigt mir all den Pflegeaufwand Invalidenversicherung Wer bezahlt die Hilfe für den kranken Sohn? , den ich seit dem Unfall tagtäglich leiste? Ich bin enttäuscht von den Gesetzen und Gerichten in diesem Land.»

Anwalt Riesens Bilanz: «Die Geschädigten müssen die Folgen tragen, nicht die Tierhalter. Obwohl von Tieren ohne Zweifel eine generelle Gefahr ausgeht – zumindest von grösseren.»

Hundehalter werden oft «stigmatisiert»

Vor allem wo der Grünraum knapp ist, gibt es Konflikte zwischen Mensch und Tier Garten Mit Kanonen auf Katzen? . «Hundehalter fühlen sich oft geradezu stigmatisiert», sagt Christine Künzli von der Stiftung für das Tier im Recht. «Dabei gibt es kaum noch Gebiete, wo man den Hund frei laufen lassen kann. Die Gesellschaft muss aber auch die Bedürfnisse der Tiere akzeptieren.»

Für Künzli ist im Gegenzug klar, dass Tierhalter eine besondere Verantwortung tragen. Sie würde eine allgemeine Ausbildungspflicht begrüssen, findet es aber nicht nötig, das Gesetz zu verschärfen. «Wir machen eher die Erfahrung, dass der Entlastungsbeweis in der Praxis sehr zurückhaltend zugelassen wird.»

Politisch gab es Bestrebungen, die Pflichten der Tierhalter zu verschärfen und den Entlastungsbeweis aus dem Gesetz zu streichen. Vor allem nachdem 2005 in Oberglatt ZH ein sechsjähriger Knabe bei einer Pitbull-Attacke getötet worden war. Eine landesweite Verschärfung der Tierhalterhaftpflicht wurde aber fallengelassen. Die meisten Kantone erliessen im Gegenzug spezielle Hundegesetze. Für Hunde gilt nun fast überall ein Versicherungsobligatorium Haftpflicht Jeder Hund ist ein Risiko – aber nicht für andere Tiere.

Dabei ist Tierhaltern eine Haftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Im Extremfall können Tiere Millionenschäden verursachen. Etwa wenn eine junge Person durch ein Pferd dauernd erwerbsunfähig wird oder Kühe eine alleinerziehende Mutter zu Tode trampeln. Dann umfasst der Schadenersatz auch die Kosten für Unterhalt und Ausbildung der Kinder. Für solche und andere Schäden wie auch für Schmerzensgeld haften Tierhalter persönlich mit ihrem ganzen Vermögen und Einkommen.

*Name geändert

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Bei einem Sachschaden kommt schnell die Frage auf: Wer haftet und wer zahlt? Sind zusätzlich Personen involviert, kann es noch teurer werden. Beobachter-Mitglieder erfahren, welche Privatversicherungen unabdingbar sind und wofür sie in welchem Fall aufkommen.

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4 Fallbeispiele mit Vierbeinern

Fall 1: Pferd streift Personenwagen

Eine Frau fährt mit dem Auto auf der Landstrasse und überholt eine Reiterin. Das Pferd scheut und touchiert dabei das Fahrzeug. Die Fahrerin erschrickt, schert aus und prallt in einen Kandelaber. Sie erleidet ein Schleudertrauma. Das Pferd wird an der Flanke verletzt.

Rechtliche Folgen: Die Fahrerin und die Reiterin haften beide. Wie die Haftpflicht verteilt wird, richtet sich nach den Umständen. Oft muss die Tierhalterin bei Kollisionen einen und der Autofahrer zwei Drittel zahlen – weil der Betrieb eines Motorfahrzeugs generell ein grösseres Risiko birgt als das Halten eines Tieres.

Tipp: Autofahrer sollten das Tempo verringern und Ross und Reiter mit so viel Abstand wie möglich passieren, Scheinwerfer früh ausschalten, Handzeichen beachten und wenn nötig anhalten. Reiterinnen müssen sich an die üblichen Verkehrsregeln halten. Auf Strassen mit starkem Verkehr dürfen sie nur unterwegs sein, wenn sie geübt im Sattel sitzen und das Tier an Verkehr gewöhnt ist.
 

Fall 2: Kuh will spielen

Eine junge Kuh stösst einen Wanderer in den Rücken und verletzt ihn.

Rechtliche Folgen: Wenn Tiere als aggressiv gelten, müssen sie laut Gesetz weggesperrt werden. Doch das Bundesgericht sprach auch schon einen Halter vom Vorwurf der fahrlässigen einfachen Körperverletzung frei. Er konnte mit Erfolg argumentieren, dass eine junge Kuh immer nur spielen wolle, also nicht als aggressiv galt und er darum auch nicht verpflichtet war, sie wegzusperren.

Tipp: Wandersleute sollten auf dem Weg bleiben, wenn sie eine Kuhweide durchqueren Kühe Respekt vor grossen Tieren , und einen Abstand von mindestens 20 Metern zu den Tieren wahren. Oder sie sollten die Herde mit genügend Abstand umgehen. Ausserdem sollten sie sich ruhig verhalten, den Tieren nicht in die Augen sehen und ihnen nicht den Rücken zudrehen.
 

Fall 3: Hund verbeisst sich in Hund

Auf einem Spaziergang treffen die angeleinte Dogge Diego und der frei herumlaufende Terrier Theo aufeinander. Sofort greift der aggressive Theo den massigen Diego an und schnappt wiederholt nach ihm. Diego beisst kräftig zu und verletzt Theo lebensbedrohlich.

Rechtliche Folgen: Theos Halterin bleibt wohl auf den Tierspitalkosten sitzen. Sie hätte den Vorfall vermeiden können, wenn sie Theo angeleint oder besser erzogen hätte. Diegos Herrchen kann man keine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorwerfen.

Tipp: Raufende Hunde nicht mit Händen oder Füssen trennen, sondern etwa mit einer Tasche oder einem Rucksack. Oder die Tiere mit Wasser bespritzen.
 

Fall 4: Katze zerkratzt Auto

Kater Leo hat Nachbars Autotür malträtiert. Der macht den Lackschaden nun bei Leos Halterin geltend.

Rechtliche Folgen: Anders als Hunde lassen sich Katzen kaum erziehen oder überwachen. Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht sind also nicht so streng. Klagen haben oft keinen Erfolg.

Tipp: Tierhalter sollten sich überlegen, ob sie den Schaden nicht freiwillig übernehmen wollen. So vermeiden sie Streitigkeiten. Oder sie schliessen eine Haftpflichtversicherung ab, die Schäden teils auch deckt, wenn Tierhalter eigentlich gar nicht haften.

Wer gilt als Tierhalter?

Bei einem Vorfall mit einem Tier ist rechtlich nicht immer einfach zu beantworten, wer als Halterin oder Halter gilt. Denn nicht nur als Eigentümerin kann man juristisch als solche gelten, sondern auch wenn man die tatsächliche Gewalt über ein Tier ausüben und darum auch sein schädigendes Verhalten verhindern kann;

Tierhalter kann man auch bloss vorübergehend sein. Mehrere Personen können gemeinsam Halter sein – etwa als Ehepaar. Sie haften solidarisch. Dann kann die geschädigte Person die gesamte Schadenssumme von jedem Einzelnen fordern.

Darauf sollten Tierhalter bei einer Haftpflichtversicherung achten
  • Ausschlüsse: Lesen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder fragen Sie bei der Versicherung nach, welche Sachverhalte von der Versicherung ausgeschlossen sind. Häufig sind etwa Schäden beim Reiten fremder Pferde nicht gedeckt. Auch wenn Sie Ihr Tier beruflich Haftung Vorsicht! Risiken im Nebenjob nutzen – etwa als Therapiehund oder im Sicherheitsdienst –, kann ein Ausschluss bestehen. Dann lohnt sich eine Zusatzversicherung. Lassen Sie sich allfällige Zusicherungen schriftlich geben.
  • Deckung: Wer mit Tieren häufig im Ausland ist, sollte eine europa- oder weltweite Deckung haben. Im Ausland sind die Gesetze zur Tierhalterhaftung manchmal strenger – zum Beispiel in Deutschland.
  • Meldung: Melden Sie der Versicherung das Tier schriftlich, zur Sicherheit eingeschrieben. Das ist auch nötig, wenn Sie regelmässig mit fremden Tieren zu tun haben – etwa wenn Sie jedes Wochenende mit Nachbars Hund spazieren gehen. Dann gelten Sie womöglich als Tierhalter (siehe «Wer gilt als Tierhalter?»).

Übrigens: Tierhalter machen sich unter Umständen strafbar, zum Beispiel wegen (fahrlässiger) Tötung oder Körperverletzung.

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Wer sich einen Hund, eine Katze, oder ein Pferd anschafft, muss wissen, dass damit auch Pflichten einhergehen. Beobachter-Mitglieder erfahren, was mit einem Haustier auf sie zukommt, wie sie als Tierhalter haften und wie es mit der Bewilligungspflicht des Vermieters zur Haltung von Haustieren in Mietwohnungen aussieht.

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Raphael Brunner, Redaktor
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