1. Ich ziehe mit meinem Partner zusammen. Kann ich meine Hausratversicherung kündigen?

Die Versicherung ist nicht verpflichtet, Ihre Kündigung anzunehmen. Denn gekündigt werden kann eine Hausratpolice nur bei Ablauf des Vertrags, bei einer Prämienerhöhung, wenn die Versicherung einen Schaden zahlt oder bei Wegfall des Risikos. Normalerweise sind die Versicherungen jedoch kulant: Oft stimmt die Gesellschaft, bei der die jüngere Hausratpolice läuft, einer vorzeitigen Auflösung zu. Erklären Sie in einem Brief an beide Versicherer die Situation und notieren Sie sowohl Ihre Policennummer als auch die des Partners. Die Versicherungen können dann untereinander ausmachen, welche Police aufgehoben wird. Achten Sie darauf, dass in der weiterhin bestehenden Police Sie beide als Versicherungsnehmer aufgeführt sind.

2. Ich habe erst beim Auszug bemerkt, dass bei einem Wasserschaden mehr Mobiliar beschädigt wurde als angenommen. Die Sache passierte vor drei Jahren – habe ich noch Anspruch auf eine Entschädigung?

Ja - und zwar seit dem 1. Januar 2022. Seither verjähren solche Forderungen gegenüber der Versicherung innert fünf Jahren, nachdem der Schaden eingetreten ist.

3. Mein fünfjähriger Laptop wurde im Zug geklaut. Was zahlt die Versicherung?

Grundsätzlich besteht nur ein Anspruch an die Hausratversicherung, wenn man den Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» vereinbart hat. Dann deckt sie den Neuwert – es wird also nicht jener Preis zurückerstattet, den Sie vor fünf Jahren bezahlt haben, sondern derjenige, der aktuell für einen gleichwertigen Laptop bezahlt werden müsste. Wenn der Laptop heute günstiger ist, erhalten Sie also weniger, als Sie ursprünglich ausgegeben haben.

4. Ich habe meine Handtasche verloren. Ist das versichert?

Nein, zumindest nicht in der Grunddeckung. Die Hausratversicherung bezahlt nur, wenn etwas gestohlen wurde – nicht aber, wenn Sie den Gegenstand verloren oder verlegt haben. Je nach Gesellschaft kann dieses Risiko über eine zusätzliche Kaskodeckung für Wertsachen, Sport- und Elektrogeräte eingeschlossen werden. Kostbare Gegenstände wie Schmuck, Uhren et cetera können Sie auch mit einer Wertsachenpolice umfassend versichern.

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Eine Hausratversicherung schützt gegen die Risiken Feuer, Wasser und Diebstahl – mit der Zusatzversicherung «einfacher Diebstahl auswärts» auch ausserhalb der vier Wände. Guider zeigt Beobachter-Abonnenten, welche Zusätze der Hausratversicherung sich im konkreten Fall lohnen können.

5. Mein Mann hat mir ein wertvolles Armband geschenkt. Ist es in der Hausratversicherung gedeckt?

Ja, Wertsachen sind grundsätzlich inbegriffen. Die Deckungssummen sind jedoch meist limitiert – nicht nur bei «einfachem Diebstahl auswärts», sondern auch bei Einbruch und Beraubung. Wer viele teure Schmuckstücke, Uhren, Musikinstrumente oder Ähnliches besitzt, sollte eine zusätzliche Wertsachenversicherung in Betracht ziehen. So können die Gegenstände auch gegen Beschädigungen, Zerstörung, Verlieren und Verlegen versichert werden.

6. Muss ich mein Handy speziell versichern, oder reicht die Hausratdeckung?

Über die Hausratversicherung ist das Handy gegen Feuer- und Wasserschäden versichert sowie gegen Einbruch, Beraubung und einfachen Diebstahl zu Hause. Sie können einen Zusatz gegen «einfachen Diebstahl auswärts» abschliessen. Kein Schutz besteht für selbstverschuldete Schäden und Missbrauch. Diese Deckungen können Sie bei einigen Anbietern von Handyversicherungen einschliessen. Sie sind jedoch oft teuer, und der Schutz ist begrenzt. Möchte man sich nur gegen missbräuchliches Telefonieren schützen, ist es günstiger, eine Sperre mittels PIN-Code einzurichten und das Gerät bei Verlust sofort sperren zu lassen.

7. Ich habe oft Gäste, die bei mir Ferien machen. Bezahlt meine Versicherung bei einem Schaden auch ihre Kleider?

Sogenannte Gästeeffekten gehören – genauso wie anvertraute Sachen – zum Hausrat. Die Kleider der Besucher sind somit versichert, je nach Gesellschaft jedoch nur bis zu einer festgelegten Summe. Anders sieht es aus mit den Geldwerten von Gästen. Die sind in der Hausratversicherung meist ausgeschlossen.

8. Wie lange darf sich die Versicherung Zeit lassen, bis sie einen Schaden bezahlt?

Eine Entschädigung wird vier Wochen nach dem Zeitpunkt fällig, an dem der Versicherung alle Unterlagen vorliegen, die sie zur Beurteilung des Schadensfalls benötigt. Solange die Versicherung abklärt, ob man ein Recht auf die geforderte Zahlung hat, ist keine Entschädigung fällig. Genauso, wenn eine polizeiliche oder strafrechtliche Untersuchung gegen die Person im Gange ist, die der Schadensfall betrifft.

9. Ist mein Bargeld gegen Diebstahl versichert?

Das hängt vom Diebstahl ab: Bei Einbruch und Beraubung gilt meist eine maximale Versicherungssumme von 5000 Franken, oder die Geldwerte müssen mittels besonderer Bedingungen separat eingeschlossen werden. Bei einfachem Diebstahl – das heisst, wenn nichts aufgebrochen und keine Gewalt angewendet wurde – ist Bargeld nicht versichert.

10. Was sind die Konsequenzen bei einem Schaden, wenn mein Hausrat mehr wert ist als die Versicherungssumme?

Dann liegt eine Unterversicherung vor. Wenn bei einem Brand beispielsweise Mobiliar im Wert von 150'000 Franken beschädigt wird, die Versicherungssumme jedoch nur 100'000 Franken beträgt, zahlt die Versicherung nur die 100'000 Franken. Eine Unterversicherung kann aber nicht nur bei einem Totalschaden zu Problemen führen. Bei einem Teilschaden wird die Versicherung proportionale Kürzungen vornehmen – in diesem Fall zum Beispiel um einen Drittel.

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Katharina Siegrist, Redaktorin
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