Das Monatseinkommen hat gereicht, um die Lebenskosten in der eigenen Wohnung zu bezahlen. Ein Heimeintritt der Eltern übersteigt das Budget jedoch massiv, und eine billigere Lösung ist nicht in Sicht. Wer hilft finanziell aus?

Die Krankenkasse wird sich an den Pflegekosten beteiligen : Je nach Pflegestufe erhalten Heimbewohnerinnen und -bewohner Kostenvergütungen über die Grundversicherung in unterschiedlicher Höhe. Auch Zusatzversicherungen übernehmen teilweise Pflegekosten – ein Blick in bestehende Policen lohnt sich daher.

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Reicht dies wie in den meisten Fällen aber nicht, müssen sich Ihre Eltern für Ergänzungsleistungen (EL) anmelden Lebensunterhalt Wer kann Ergänzungsleistungen beantragen? . Ergänzungsleistungen bekommt man als Ehepaar auf jeden Fall erst, wenn man weniger als 200'000 Franken Vermögen hat. Nach dem Verkauf der Wohnung werden ihnen voraussichtlich 120'000 Franken Vermögen zur Verfügung stehen. Von diesen 120'000 Franken wird der Freibetrag für Ehepaare von 50'000 Franken abgezogen. Von den verbleibenden 70'000 Franken Vermögen wird jährlich bis zu einem Fünftel (kantonal unterschiedlich) zu den Einnahmen gerechnet.

Wie wird die Höhe der Ergänzungsleistungen konkret berechnet?

Die Einnahmen des Ehepaars werden den persönlichen Ausgaben gegenübergestellt. Das jeweilige Manko wird über die Ergänzungsleistungen finanziert. Bei Ihren Eltern werden als Einnahmen die Rente, die 14'000 Franken Vermögensverzehr sowie ein allfälliger Zinsertrag eingerechnet. 

Als Ausgaben gelten die Heimkosten (abzüglich der von der Krankenkasse finanzierten Pflegetaxen), ein Betrag zur freien Verfügung von rund 460 Franken pro Person (kantonal unterschiedlich) sowie die Prämien der Grundversicherung. Wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, übernimmt die Ergänzungsleistung die Differenz.

Zuständig ist die AHV-Zweigstelle

Gleichzeitig übernehmen die Ergänzungsleistungen Krankheitskosten wie den Selbstbehalt, anfallende Franchisen und allenfalls auch Diätkosten. Dank diesem Unterstützungssystem müssen Heimbewohner und -bewohnerinnen nur noch in seltenen Fällen Sozialhilfe in Anspruch nehmen Sozialhilfe beantragen Welche Rechte habe ich? .

Wer seinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen geltend machen will, meldet sich bei der zuständigen AHV-Zweigstelle seiner Wohngemeinde.

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"Es ging einen Moment, bis ich realisiert habe, dass ich nicht nur Partner bin, sondern auch betreuende Person."
Quelle: Red Cross

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Silvan Rüegg

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