Die Bank kann das Zahlungsdatum für die Kreditkartenrechnung vorschreiben. Sie müssen dafür besorgt sein, dass die Zahlung spätestens an diesem Datum beim Empfänger eintrifft. Nur so haben Sie die Frist eingehalten. Zahlen Sie verspätet, schulden Sie zumindest Verzugszinsen.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, man habe zum Zahlen einer Rechnung generell 30 Tage Zeit. Grundsätzlich muss eine Rechnung bei Erhalt bezahlt werden. Viele Rechnungssteller gewähren aber eine Frist von 10 bis 30 Tagen. Üblicherweise wären Verzugszinsen ab dem Fälligkeitstag der Rechnung geschuldet. Kreditkartenfirmen fordern die Zinsen aber oft schon ab dem Rechnungsdatum oder gar ab dem Transaktionsdatum. Ob diese umstrittenen Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) überhaupt gültig sind, hat jedoch noch kein Gericht beurteilt.

Eine Mahngebühr müssen Sie nur zahlen, wenn sie vertraglich vereinbart ist. Es reicht aber, wenn die Gebühr ausdrücklich in den AGB vorgesehen ist oder wenn darin auf einen separaten Gebührentarif verwiesen wird und die Mahngebühr dort geregelt ist. Das ist bei den meisten Kreditkartenfirmen und Banken der Fall. Wenn Sie wünschen, dass Ihnen die Kreditkartenrechnung früher oder später ausgestellt wird, können Sie bei manchen Anbietern die Rechnungsstellung verschieben. Die Zahlungsfrist können Sie aber damit nicht verlängern.

Mehr Kontrolle mit E-Banking

Es gibt alternative Zahlungsmethoden. Wenn Sie E-Banking nutzen, können Sie bei vielen Anbietern auf elektronische Rechnungen umstellen. Damit kontrollieren Sie die Rechnung direkt im E-Banking und lösen dann gleich die Zahlung aus. Oder Sie lassen den Rechnungsbetrag automatisch per Lastschriftverfahren auf dem Konto belasten. Mit diesen Möglichkeiten sparen Sie meist auch noch weitere Gebühren, beispielsweise für die Rechnung auf dem Postweg oder die Weiterbelastung der Bareinzahlungsspesen der Post.

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