Braucht es überhaupt ein Testament?

Fall 1: Irma Schneider ist verwitwet und hat zwei Söhne. Beide sollen gleich viel erben. Was muss sie tun?

Nichts. Irma Schneider braucht kein Testament . Dass ihre beiden Söhne je die Hälfte erben, steht so im Gesetz. Falls Irma Schneider ihren letzten Willen trotzdem schriftlich festhält, schadet das nichts. Allerdings muss jede Person, die nach dem Todesfall ein Testament findet, es bei der Behörde einreichen. Die Behörde informiert dann die Erben offiziell; juristisch heisst das Testamentseröffnung. Das kostet aber und schmälert das Erbe unnötig. Besser ist es also, gar nichts zu machen.

Fall 2: Hans Niederer will, dass seine Lebenspartnerin alles erbt Nachlass Wer erbt was? . Er hat keine Kinder und keine Geschwister. Seine Mutter lebt noch.

Es braucht ein Testament, denn die Lebenspartnerin ist keine gesetzliche Erbin und würde sonst nichts erben. Empfohlener Wortlaut: «Ich setze meine Lebenspartnerin Hanna Muster zu meiner alleinigen Erbin ein» (siehe auch unten «Mustertestament für Lebenspartner»). Damit hat Herr Niederer seine Mutter vom Erbe ausgeschlossen. Da sie seit 1. Januar 2023 nicht mehr zu den Pflichtteilserben gehört, kann sie so keinen Anteil am Erbe mehr fordern.

Wie verfasst man ein Testament richtig?

Fall 3: Maria Sutter ist erstaunt, dass ihre Bank 250 Franken pro Stunde für die Erstellung eines Testaments berechnet. Sie überlegt, ob sie besser zum Notar soll.

Sie muss weder zur Bank noch zum Notar. Ein Testament kann man selbst schreiben. Es ist gültig, wenn alles von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet ist. Wer das nicht kann oder will, wählt ein öffentliches Testament Öffentliche Beurkundung Müssen wir damit zum Notar? . Nur dafür muss man eine vom Kanton eingesetzte Urkundsperson aufsuchen, oft eine Notarin. Banken gelten ohnehin nicht als Urkundspersonen, können aber bei der richtigen Formulierung helfen. Bei Alleinstehenden könnte die Formulierung etwa so lauten (ausführliche Version siehe unten): «Ich setze meine Schwester Hanna Muster zu meiner alleinigen Erbin ein. Meine Nichte Sara Müller erhält meinen gesamten Schmuck als Vermächtnis. Luzern, 4.1.2023, Lisa Muster»

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Wie umgeht man Unklarheiten?

Fall 4: Rosa di Nucci hat im Testament zwei ihrer Schwestern als Erbinnen eingesetzt. Ihre dritte Schwester, mit der sie stets Krach hatte, schloss sie so vom Erbe aus. Zu den Kindern dieser Schwester hat sie ein sehr herzliches Verhältnis.

Falls beim Tod von Rosa di Nucci auch die Schwester bereits gestorben ist, ist die Situation unklar. Gilt der Erbausschluss Testament Unliebsame Verwandte enterben? nun auch für die Nichten? Ohne Testament würden sie den Anteil der ungeliebten Schwester erhalten. Aber so? Können sich die Erben nicht einigen, muss ein Gericht entscheiden. Um das zu vermeiden, ist eine klare Formulierung wie «Von meinen Erben soll nur meine Schwester Alina nichts erhalten» hilfreich.

Fall 5: Karl Zellers Erben sind sein Sohn und seine Tochter. Gemäss Testament kann die Tochter das Haus übernehmen.

Die Kinder interpretieren das Testament unterschiedlich. Wörtlich steht, die Tochter könne das Haus «bei der Erbteilung zum amtlichen Verkehrswert» übernehmen. Der Sohn findet, der Vater habe nur eine Teilungsvorschrift erlassen. So kann seine Schwester die Liegenschaft zwar übernehmen, müsste ihm aber die Hälfte des Verkehrswerts auszahlen. Die Tochter erkennt im Testament hingegen eine doppelte Begünstigung: Sie darf das Haus übernehmen, und zwar zum günstigeren amtlichen Steuerwert. Der Vater habe sich nur verschrieben. Hier ist das Testament unklar. Können sich die beiden nicht einigen, muss ein Gericht entscheiden. Eine klare Formulierung wie «Es ist meine Absicht, dass meine Tochter die Liegenschaft möglichst günstig übernehmen kann» wäre hilfreich gewesen.

So formulieren Sie Ihr Testament!

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Wie erleichtert  man die Abwicklung?

Fall 6: Das Ehepaar Berisha hat im Ehevertrag abgemacht, dass das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen an den jeweils anderen geht. Nach dem Tod des Mannes möchte die Witwe sein Bankkonto auflösen, doch die Bank verlangt trotz Ehevertrag das Einverständnis des Sohnes, weil er auf dem Erbschein ist.

Die Bank Tod des Partners Darf die Bank unser Konto sperren? handelt korrekt. Denn auch wenn der Sohn wegen des Ehevertrags nichts erbt, gilt er formell trotzdem als Erbe und muss auf dem Erbschein aufgeführt sein. Anisa Berisha braucht deshalb seine Unterschrift. Eine klare Formulierung in einem Testament wie «Ich setze meinen Ehepartner zu meinem alleinigen Erben ein» wäre hilfreich gewesen.

Fall 7: Das Ehepaar Meier hat keine gemeinsamen Kinder. Das Verhältnis zwischen Herrn Meiers Sohn und seiner Stiefmutter ist nicht gut. Meier möchte, dass seine Frau ohne Zutun des Sohnes seine Bankkonten auflösen und die Liegenschaft auf sich übertragen kann.

Der Sohn kann auf dem Pflichtteil bestehen. Der garantiert ihm allerdings nur einen Viertel vom Wert des Nachlasses. Herr Meier kann mit der richtigen Formulierung erreichen, dass seine Frau den Sohn «nur» auszahlen muss Patchworkfamilien Wer erbt was von wem? . Helfen würde hier eine Formulierung wie: «Meinem Sohn entziehe ich die Erbenstellung. Wenn er auf seinem Pflichtteil besteht, erhält er diesen in Form eines Barvermächtnisses.»

Buchtipp
Testament, Erbschaft
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Wo hinterlegt man ein Testament?

Fall 8: Toni Ochsner ist alleinstehend und möchte sicher sein, dass sein Testament bei seinem Tod nicht verschwindet.

Er gibt es am besten in amtliche Verwahrung. Die Wohngemeinde kennt die richtige Adresse und die Tarife.

Fall 9: Lisa Kuster hat ihren Lebenspartner zum alleinigen Erben eingesetzt. Er weiss, dass das Testament in der roten Schachtel im Schrank aufbewahrt ist.

Das Gesetz schreibt keine amtliche Hinterlegung vor. Frau Kuster kann ihr Testament zu Hause aufbewahren. Dann ist es wichtig, dass jemand den Ort kennt. Auf keinen Fall sollte man das Testament im Bankschliessfach deponieren. Das verzögert die rasche Eröffnung häufig.

Achtung: Die Erbrechtsrevision 2023 gilt nicht für frühere Todesfälle!

In einem Erbschaftsfall ist immer das Recht massgebend, das im Zeitpunkt des Todes des Erblassers oder der Erblasserin in Kraft ist. Für Todesfälle vor dem 1. Januar 2023 gelten daher noch die alten Pflichtteile: 50 Prozent für die Eltern, 75 Prozent für die Nachkommen, 50 Prozent für Eheleute.

Falls Sie vor dem 1. Januar 2023 eine letztwillige Verfügung erstellt haben, ist es wichtig, diese zu überprüfen und allenfalls hinsichtlich der Erbrechtsrevision anzupassen.

Checkliste «Wo sind welche Dokumente aufbewahrt»

Machen Sie es Ihren Angehörigen leicht und legen Sie mit der Checkliste «Aufbewahrungsort wichtiger Dokumente und Wertsachen» fest, was sich wo befindet.

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