Sie können das Nummernschild nicht im eigentlichen Sinne erben. Das Strassenverkehrsamt vergibt die Kontrollschilder, sie gehören nicht zum Eigentum einer Person. Deshalb fällt das Kontrollschild auch nicht in den Nachlass.

Vielmehr geht es nach dem Tod der Halterin ans Strassenverkehrsamt zurück, das die Nummer neu vergibt. Die meisten Kantone erlauben allerdings, dass nahe Verwandte – in manchen Kantonen auch Drittpersonen – das Schild gegen eine Gebühr übernehmen.

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Für die Übertragung wird normalerweise die Zustimmung der Erbengemeinschaft verlangt. Möglich ist das in der Regel nur innerhalb eines Jahres. Danach wird die Nummer neu vergeben.

Informieren Sie sich also am besten umgehend beim zuständigen Strassenverkehrsamt. Doch wer von Ihnen das Nummernschild bekommen soll, das regelt das Gesetz nicht. Darüber müssen Sie sich mit den Verwandten selber einigen.

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