Mit dem Taxi zur Physio – muss die Krankenkasse zahlen?
Ich bin krank und kann weder Auto noch Zug nutzen. Für die Physiotherapie brauche ich das Taxi. Die Krankenkasse sagt, das sei kein notwendiger Krankentransport.
Veröffentlicht am 15. Oktober 2025 - 06:00 Uhr
In Ihrem Fall muss die Krankenkasse zahlen. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung leistet einen Beitrag an die Kosten notwendiger Transporte. Das Fahrziel muss ein anerkannter, geeigneter Leistungserbringer sein. Der Transport muss indiziert sein, das heisst wegen des Gesundheitszustands nötig. Wenn es mit öffentlichem Verkehr oder privatem Fahrzeug unmöglich ist, ist ein anderes geeignetes Fahrzeug zu wählen.
Die Notwendigkeit eines Krankentransports und die Art muss der behandelnde Arzt bestätigen. Die Grundversicherung muss pro Transport die Hälfte der Kosten übernehmen, jährlich jedoch maximal 500 Franken.
Denkbar ist, dass jemand aus medizinisch anerkannten Gründen keinen Zug nutzen kann, weil er die Strecke zum Bahnhof nicht schafft. Denkbar ist auch, dass jemand aus ebensolchen Gründen nicht Auto fahren kann, etwa wegen starker Schmerzmittel. Diese Situation kann einen Transport mit einem Taxi oder einem speziellen Auto rechtfertigen.
Die Wahl des Transports mit einem Taxi war in Ihrem Fall wirtschaftlich sinnvoll und medizinisch notwendig, also zweckmässig.
Wenn die Krankenkasse am ablehnenden Entscheid festhält: Verlangen Sie eine Verfügung und machen Sie dagegen eine Einsprache (siehe Musterbrief unten). Verweisen Sie darin auf den jüngst ergangenen Bundesgerichtsentscheid (9C_637/2024, 8. April 2025). Er hält explizit fest, unter welchen Bedingungen sich die Grundversicherung an den Kosten des medizinisch angezeigten Krankentransports beteiligen muss.
Sind Sie mit einem Entscheid der Grundversicherung unzufrieden, weil diese die Kosten nicht übernehmen will? Als Abonnentin oder Abonnent des Beobachters können Sie mit dem Musterbrief «Verfügung der Krankenkasse» eine schriftliche Begründung verlangen.
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