Niemand hat etwas falsch gemacht, doch einer muss am Ende bezahlen: Martin Romer*, Polyarthritis-Patient. Pech gehabt, sagt die Versicherung.

Der 59-Jährige muss sich jede Woche eine Spritze gegen seine Gelenkschmerzen setzen. Fr. 35.20 pro Injektion, die Krankenkasse zahlte. Bis im Juni. Da hiess es, sie übernehme nur die Hälfte der Dreimonatspackung: Fr. 211.20. Den Rest müsse Romer selber bezahlen. «Für dieses Originalpräparat gibt es Generika», so die Begründung. «Das war ja schon vorher so», sagt Romer.

Die CSS erklärte auf Anfrage, es sei zu Preisveränderungen auf dem Markt gekommen. Die Preisdifferenz zwischen Original und Generikum habe sich so verändert, dass das Original nicht mehr vergütet werden durfte.

«Sie waren verpflichtet…»

Nach zwei Monaten senkte der Hersteller den Preis von Romers Medikament. Doch das nützte diesem wenig – er hätte sich eine Information von vornherein gewünscht. «Während der zwei Monate waren Sie verpflichtet, ein kostengünstigeres Medikament zu nehmen», schrieb ihm die CSS. Patienten über Preisänderungen in Kenntnis zu setzen gehöre nicht zu den Aufgaben der Krankenkasse. «Ihr Arzt hat die Pflicht, Sie als Patient darüber zu informieren.»

Auch der Arzt weist jede Schuld von sich. Er könne unmöglich so schnell auf kurzfristige Preisänderungen reagieren. Das sieht auch der Ärzteverband so: «Eine derart detaillierte Information zu Preisschwankungen ist im medizinischen Alltag weder praktikabel noch zumutbar.»

«Verhältnisblödsinn»

Romer spritzt inzwischen ein Generikum, die Krankenkasse zahlt wieder wie gewohnt. Zufrieden ist er trotzdem nicht: «Eine Dreimonatspackung kostet Fr. 4.20 weniger als das Originalmedikament, das der Krankenkasse zu teuer war. Nur deshalb muss ich jetzt Fr. 211.20 zahlen. Das ist Verhältnisblödsinn!»

Er beschwerte sich mehrfach, doch die CSS blieb hart: «Es ist uns bewusst, dass es immer wieder zu Einzelfällen kommen kann, die isoliert betrachtet unverständlich anmuten. Wir haben jedoch einen gesetzlichen Auftrag umzusetzen.» Für alle Rechnungen, die täglich zu Zehntausenden eingehen, gelten die gleichen Regeln.

«Auch wenn das Vorgehen der Krankenkasse kleinlich erscheint, hat sie nichts falsch gemacht», bestätigt Beobachter-Expertin Dana Martelli. «Bei Leistungen nach Krankenversicherungsgesetz Krankenkasse Was, wenn die Kasse nicht zahlt? ist die Grundversicherung ans Gesetz gebunden. Da liegt Kulanz nicht drin.»

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Jasmine Helbling, Redaktorin
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