Wer zahlt die Ambulanz, wenn der Patient stirbt?
Meine Mutter starb in ihrer Wohnung. Den Leichnam bargen Polizei und Ambulanz. Die Krankenkasse will die Kosten nicht tragen, da sie erst nach dem Tod entstanden.

Veröffentlicht am 1. April 2026 - 06:00 Uhr

Das ist nicht korrekt. Es ist zwar grundsätzlich richtig, dass die obligatorische Krankenversicherung mit dem Tod einer Versicherten endet. Es gibt aber Leistungen, die sie auch nach dem Ableben zahlen muss. Dazu gehört etwa der Abschlussbericht im Spital.
Die Polizei hat die Ambulanz gerufen, damit Ihre Mutter sofort hätte medizinisch versorgt werden können. Das ergibt Sinn: Ein medizinischer Notfall war sehr wahrscheinlich.
Eine Massnahme muss wirtschaftlich, zweckmässig und wirksam sein, damit sich die Kasse an den Kosten beteiligt. Die Sache darf nach Meinung des Beobachters nicht rückblickend beurteilt werden. Die Kasse muss im gesetzlichen Umfang zahlen.
Aber: Ein solcher Fall wurde noch nie gerichtlich entschieden. Falls die Kasse sich weiter weigert, können Sie eine Verfügung von der Kasse verlangen und eine Einsprache bei der Kasse machen. Falls die Kasse ablehnt, können Sie vor Gericht ziehen.
Sind Sie mit einem Entscheid der Grundversicherung unzufrieden, weil diese die Kosten nicht übernehmen will? Als Abonnentin oder Abonnent des Beobachters können Sie mit dem Musterbrief «Verfügung der Krankenkasse» eine schriftliche Begründung verlangen.




