Zuger Prämien-Geschenk wird zur Kostenfalle
Wer als Zugerin ausserhalb von Europa im Spital landet, könnte auf hohen Rechnungen sitzenbleiben. Eine gesetzliche Lücke zwingt die Bevölkerung praktisch zum Abschluss von Zusatzversicherungen.

Veröffentlicht am 11. März 2026 - 17:08 Uhr

Bei Notfallbehandlungen in ferneren Ländern zahlen die Krankenkassen den Zugern praktisch nichts mehr.
Zugerinnen und Zuger freuen sich über tiefere Krankenkassenprämien. Seit Anfang Jahr übernimmt der Kanton 99 Prozent der Kosten für stationäre Spitalaufenthalte. Damit will der Regierungsrat das Portemonnaie seiner Wählerinnen und Wähler schonen. Doch die Sache hat einen Haken.
Das Problem sind Notfallbehandlungen im Ausland. Die Krankenkasse zahlt zwar für Spitalaufenthalte ausserhalb der Schweiz, doch das Gesetz setzt eine Obergrenze. Die Versicherung übernimmt maximal den doppelten Betrag von dem, was sie in der Schweiz zahlen müsste. Weil in Zug praktisch alles der Kanton bezahlt, übernimmt die Krankenkasse nur noch einen winzigen Teil – nämlich ein Prozent. Das bedeutet: Im Ausland zahlt die Versicherung höchstens zwei Prozent. Zum Vergleich: In anderen Kantonen übernehmen die Versicherungen 45 Prozent der Kosten in der Schweiz, also höchstens 90 Prozent im Ausland.
Parlamentarischer Vorstoss ist hängig
Weil die Schweiz Verträge mit der EU, dem Vereinigten Königreich und den restlichen Efta-Staaten hat, gilt die Regel in diesen Ländern nicht. Bei einer Reise in die USA, nach Japan oder nach Neuseeland bestehen für Zugerinnen und Zuger aber grosse finanzielle Risiken.
In einer Medienmitteilung vom Dezember 2025 erwähnt der Zuger Regierungsrat den unliebsamen Nebeneffekt. Versteckt in einer Excel-Liste von Erlassen, die im neuen Jahr in Kraft treten. Weil ein parlamentarischer Vorstoss zum Thema hängig ist, nimmt die Gesundheitsdirektion des Kantons Zug zur Situation nicht genauer Stellung.
Ende Januar 2026 fragte die Zuger Partei «Alternative – die Grünen» bei der Regierung nach, warum sie nur spärlich informiert hatte. Seine Antwort hat der Regierungsrat für den 16. März angekündigt.
Zusatzversicherung ist die Lösung
Für Reisen ausserhalb der EU, der Efta-Staaten oder des Vereinigten Königreichs empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine zusätzliche Reise- oder Auslandskrankenversicherung.
Irene Rohrbach, Rechtsexpertin beim Beobachter, schätzt die Situation so ein: «Es ist tatsächlich so, dass sich die Situation für viele Versicherte verschärft.» Für Reisen ins Ausland habe das Beratungszentrum des Beobachters zwar schon immer Zusatzversicherungen empfohlen, vor allem für Länder mit hohen Spitalkosten wie die USA, Japan oder Australien.
Rohrbach warnt nun aber davor, dass durch die minimale Basisdeckung in Zug mittlerweile sogar Spitalaufenthalte in Ländern mit tieferen Kosten – etwa Thailand – zum Risiko werden können.
2028 steigen die Zuger Prämien wieder
Das Spitalgeschenk der Zuger Regierung an ihre Wählerinnen und Wähler ist auf zwei Jahre beschränkt. Nach 2027 steigen die Prämien in Zug wieder an. Um 25 Prozent, wie die Gesundheitsdirektion des Kantons in einer Medienmitteilung schätzt.
Zwei Jahre lang darf sich die Zuger Bevölkerung also über die Prämienentlastung freuen. Doch wer ohne Zusatzschutz nach Übersee reist, spielt finanziell mit dem Feuer.
- Bundesamt für Gesundheit: Leistungen im Ausland für Versicherte mit Wohnsitz in der Schweiz
- Bundesamt für Gesundheit: KVG-Änderung: Einheitliche Finanzierung der Leistungen
- Kanton Zug: Medienmitteilung vom 17. Dezember 2025
- Kanton Zug: Medienmitteilung vom 6. März 2026
- Kantonsrat Zug: Kleine Anfrage der ALG-Fraktion #4049





