Schwarz angestellte Putzhilfen kosten uns Millionen
Das Beispiel Haushaltshilfen zeigt: Durch Schwarzarbeit entgehen dem Staat jedes Jahr 55 Millionen Franken an Sozialabgaben. Die Folgekosten für künftige Ergänzungsleistungen können sogar ein Vielfaches davon betragen.

Veröffentlicht am 26. August 2026 - 14:38 Uhr

Schwarzarbeit von Haushaltshilfen kommt den Staat in doppelter Hinsicht teuer zu stehen.
Wer arbeitet, ohne legal angestellt zu sein, nimmt viele Nachteile in Kauf. Keine Absicherung gegen Unfall oder Arbeitslosigkeit etwa, auch keine finanzielle Vorsorge. Und es besteht die Gefahr, durch tiefe Löhne und lange Arbeitszeiten ausgebeutet zu werden.
Auch der Staat wird geschädigt: Ihm entgeht viel Geld, weil bei Schwarzarbeit keine Beiträge für Sozialversicherungen wie AHV, IV, EO oder ALV entrichtet werden.
Jährlicher Schaden von 55 bis 83 Millionen
Wie viel, geht aus einer Untersuchung des Onlinedienstes Clino am Beispiel von Haushaltshilfen hervor. Ausgangspunkt sind geschätzte 75’000 Personen, die in der Schweiz schwarz in Privathaushalten putzen oder sich um Kinder und Betagte kümmern. Daraus ergibt sich eine Summe von mindestens 55 Millionen Franken, die dem Sozialsystem jährlich vorenthalten bleiben.
Eine Kontrolle alle 2092 Jahre
Die Berechnung basiert auf einem angenommenen Stundenlohn von 30 Franken, einem wöchentlichen Pensum von vier Stunden und einem Beitragssatz von 12,8 Prozent für AHV/IV/EO plus Arbeitslosenversicherung. Ein Szenario, das von einem Sechs-Stunden-Pensum ausgeht, kommt sogar auf einen Schaden von 83 Millionen Franken pro Jahr durch nicht gezahlte Beiträge.
Am Ende wird die Zeche mit EL bezahlt
Das sind happige Zahlen. Aber Clino hat noch weitergerechnet. Und kommt zu diesem Fazit: «Die wahren Kosten von Schwarzarbeit zeigen sich erst Jahrzehnte später, wenn die nicht angemeldeten Haushaltshilfen von heute in Rente gehen und Ergänzungsleistungen benötigen, weil ihre AHV nicht zum Leben reicht.»
Um dies in Zahlen abzubilden, wurden in der Untersuchung wiederum Annahmen für verschiedene Konstellationen herangezogen. Ein Beispiel: Für eine Frau, die bei einem Ansatz von 30 Franken wöchentlich vier Stunden putzt, ergeben sich ein Jahreseinkommen von rund 5800 Franken und nicht entrichtete Sozialbeiträge in der Höhe von 610 Franken.
Fehlende Beitragsjahre in der AHV schmälern die Altersrente dauerhaft. Bei dieser Putzkraft reduziert sich die Mindestrente jährlich um 344 Franken. Über angenommene 20 Rentenjahre ergibt sich so ein Verlust von 6900 Franken – eine Lücke, die im Niedriglohnbereich in der Regel mit Ergänzungsleistungen gestopft wird. In diesem Fall verursachen also die nicht gezahlten Sozialbeiträge zeitversetzt elfmal so hohe Folgekosten.
Offizielle Statistiken als Basis
Studienautor Christian Nussbaum räumt ein, dass dieses Einzelbeispiel einigen Kontext ausblendet. Die Effekte variieren je nach Konstellation – höhere Arbeitspensen, weniger Rentenjahre oder ein Partnereinkommen beeinflussen die Berechnung.
Aber die generelle Kernaussage steht: «Ein heute nicht eingezahlter Franken an AHV/IV/EO-Beiträgen kann später zu einem Vielfachen an Ergänzungsleistungen führen. Bei kleinen Arbeitspensen, wie in unserem Modell, sind es rund 8 bis 12 Franken», so Nussbaum. Bei grösseren Pensen liege etwa ein Faktor 3 vor.
Die Plattform Clino, erst in diesem Frühjahr gegründet, ist in jüngster Zeit mit etlichen Publikationen zu Beschäftigungs- und Einkommensthemen aufgefallen. Ihre Berechnungen sensibilisieren für problematische Entwicklungen in diesen Bereichen. Bei der Schwarzarbeit geschieht das nicht ganz uneigennützig: Clino bietet Dienstleistungen für die korrekte Anstellung von Haushaltshilfen im Privatsektor an. Ihre Analysen basieren auf offiziellen, frei verfügbaren Statistiken des Bundes.
Was denken Sie über diese Kosten? Schreiben Sie uns in den Kommentaren.
- Onlinedienst Clino: Studie über die AHV-Lücke und EL-Folgekosten
- Onlinedienst Clino: Datenanalyse der Kontrolltätigkeit gegen Schwarzarbeit
- Beobachter: Informationen/Merkblätter über die korrekte Anstellung von Hausangestellten
- Staatssekretariat für Wirtschaft: Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (Vernehmlassung)
- Staatssekretariat für Wirtschaft: Massnahmen zur Schwarzarbeitsbekämpfung (inklusive Kontrollstatistik)




