Sozialhilfe erhalten – diese Kosten sind gedeckt
Die staatliche Unterstützung für Bedürftige sorgt immer wieder für rote Köpfe. Der Beobachter zeigt, was in puncto Anspruch, Grundbedarf und Wohnkosten gilt.

Veröffentlicht am 17. September 2026 - 09:02 Uhr

Ein Rettungsring in finanzieller Notlage: Die Sozialhilfe deckt die wichtigsten Kosten des Alltagslebens.
Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?
Notlage
Betteln muss in der Schweiz niemand. Wenn alle anderen Stricke gerissen sind, sorgt die Sozialhilfe als letztes Auffangnetz dafür, dass niemand in die absolute Armut fällt. «Wer sich in einer Notlage befindet und sich selbst nicht helfen kann, hat Anspruch auf staatliche Hilfe» – so steht es in Artikel 12 der Bundesverfassung.
Im Jahr 2024 haben in der Schweiz rund 256’000 Personen Sozialhilfe bezogen, was einem Anteil von 2,9 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung entspricht. Die Sozialhilfequote ist damit relativ stabil trotz eines leichten Anstiegs gegenüber dem Vorjahr (2,8 Prozent).
Wer sich selber helfen kann, muss dies auch tun und seinen Lebensunterhalt aus dem vorhandenen Vermögen bestreiten. Erst wenn dieses aufgebraucht ist oder zur Neige geht, hat man Anspruch auf Sozialhilfe.
Zuständigkeit in den Kantonen
Vermögensfreigrenze
In vielen Kantonen liegt diese Schwelle bei 6000 Franken, in einigen ist sie tiefer. Zudem ist die Sozialhilfe eine subsidiäre Hilfe, sprich: das letzte Auffangnetz.
Wer noch Anspruch auf Lohn oder Arbeitslosengeld, eine AHV- oder IV-Rente, Alimente oder Stipendien hat, muss zuerst die nötigen Schritte unternehmen, um diese Gelder zu erhalten.
Doch nicht alle Menschen, die sich in der Schweiz aufhalten und in Not geraten, haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Touristen, abgewiesene Asylsuchende sowie Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz erhalten keine Sozialhilfe. Wenn sie in Not geraten, bekommen sie lediglich Nothilfe. Diese fällt viel tiefer aus als die Sozialhilfe und wird oft in Form von Naturalleistungen erbracht.
Haben Sie keine Scheu, Sozialhilfe zu beantragen
Welche Ausgaben deckt die Sozialhilfe?
Grundbedarf
Mit diesem Geld wird der Lebensunterhalt bezahlt. Der Grundbedarf umfasst Ausgaben für Lebensmittel und Getränke, Kleider und Schuhe, kleinere Haushaltgegenstände, Zeitungen und Bücher. Ausserdem werden mit diesem Geld die Telefon- und Handykosten, die Radio- und TV-Gebühren, Coiffeurbesuche und die Benutzung des öffentlichen Verkehrs finanziert.
Die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung hingegen muss in den meisten Kantonen nicht aus dem Grundbedarf bezahlt werden, denn die Sozialhilfe übernimmt diese Aufwendungen separat.
Die Höhe des Grundbedarfs ist kantonal unterschiedlich (siehe Checkliste unten). Viele Kantone halten sich an die Berechnungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos). Diese empfiehlt seit 1. Januar 2025 folgende monatliche Beträge:
- Einzelperson: 1061 Franken
- Zwei-Personen-Haushalt: 1624 Franken
- Drei-Personen-Haushalt: 1974 Franken
- Vier-Personen-Haushalt: 2271 Franken
- Fünf-Personen-Haushalt: 2568 Franken
- Für jede weitere Person: +216 Franken
Wohnkosten
Die Sozialhilfe übernimmt Miete und Nebenkosten zum ortsüblichen Preis. Wie hoch die entsprechende Grenze liegt, legen die Gemeinden in der Regel selber fest. Wenn jemand in einer zu teuren Wohnung lebt, kann die Behörde verlangen, dass die Person in eine günstigere Wohnung zieht.
Wer Sozialhilfe bezieht, hat keinen Anspruch, seine Eigentumswohnung oder sein Haus behalten zu dürfen. Wenn jemand im Eigenheim aber sehr günstig wohnen kann, ist ein Verkauf oft nicht sinnvoll. Das Sozialamt kann deshalb entscheiden, dass man das Wohneigentum behalten darf. Die Behörde lässt dann in der Regel ein Grundpfand auf dem Wohneigentum errichten. So stellt sie sicher, dass bei einem späteren Verkauf die bezogenen Sozialhilfegelder zurückbezahlt werden.
Medizinische Grundversorgung
Die Sozialdienste bezahlen die Krankenkassenprämien für die Grundversicherung und Selbstbehalte sowie notwendige Zahnarztbesuche. Als notwendig gelten jährliche Zahnkontrollen, einfache, zweckmässige Zahnsanierungen und Dentalhygienebehandlungen. Kronen oder Brücken muss man meist selbst bezahlen.
Generell gilt: Wer Sozialhilfe bezieht, muss sich grundsätzlich nicht an medizinischen Kosten beteiligen.
Wie hoch ist der Grundbedarf in der Sozialhilfe in Ihrem Wohnkanton? Die Checkliste «So viel Geld gibt es in den Kantonen» zeigt es ausführlich für Beobachter-Abonnentinnen und ‑Abonnenten.
Werden ausserordentliche Kosten von der Sozialhilfe übernommen?
Situationsbedingte Leistungen
Der Grundbedarf muss für den allgemeinen Lebensunterhalt ausreichen. Wenn ausserordentliche Ausgaben anfallen, die zwingend notwendig sind, übernimmt die Sozialhilfe die Kosten. Einige Beispiele für solche situationsbedingte Leistungen:
- Kosten im Zusammenhang mit einer Krankheit oder einer Behinderung, etwa für Hilfsmittel wie Hörgeräte oder für Transportfahrten.
- Kosten im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit, etwa für den Arbeitsweg, für Arbeitskleider oder die auswärtige Verpflegung.
- Kosten für die Integration und die Betreuung von Kindern, zum Beispiel für eine Krippe oder eine Spielgruppe.
- Kosten, die durch einen notwendigen Umzug entstehen.
Einkommensfreibetrag
Weil sich Arbeit lohnen soll, gewähren alle Kantone einen sogenannten Einkommensfreibetrag. Das ist ein Betrag, den erwerbstätige Sozialhilfebezüger zusätzlich zur Sozialhilfe aus ihrem Erwerbseinkommen behalten dürfen. Wer neben der Sozialhilfe arbeiten kann, hat somit mehr Geld zur Verfügung.
Die Höhe des Betrags ist kantonal unterschiedlich geregelt und hängt primär von den Arbeitsprozenten ab. Eine zu hundert Prozent erwerbstätige Person, die Sozialhilfe bekommt, erhält monatlich 100 bis 600 Franken.
Muss man Sozialhilfe zurückzahlen?
Rückerstattungspflicht: Rechtmässig bezogene Sozialhilfegelder muss man grundsätzlich zurückerstatten – im Gegensatz zu den Leistungen der Sozialversicherungen (AHV, IV, EL). Dabei gibt es grosse kantonale Unterschiede. In einigen Kantonen muss man Sozialhilfegelder nur im Fall eines ausserordentlichen Vermögensanfalls – etwa einer Erbschaft oder eines Lottogewinns – zurückzahlen. In den meisten Kantonen ist eine Rückerstattung auch aus späterem Erwerbseinkommen vorgesehen. Unrechtmässig bezogene Sozialhilfegelder muss man in allen Kantonen zurückzahlen.
Verjährung: Die Pflicht, Sozialhilfegelder zurückzuzahlen, gilt nicht ewig – sie verjährt irgendwann. Die Kantone handhaben das jedoch sehr unterschiedlich: Ihre Fristen reichen von 10 über 15 bis hin zu 20 Jahren. Diese Schuldenlast kann einen also über einen langen Zeitraum begleiten.
Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals im September 2016 veröffentlicht und wird laufend durch den Beobachter aktualisiert.





