Ab welchem Alter ausfüllen?

Nice! Endlich den ersten Lohn auf dem Konto! Für Silvano, angehender Mechatroniker, hängt der Himmel voller Geigen. Im nächsten Sommer will er mit seinen Kumpels in die Ferien. Sonne, Sand und – na, Sie wissen schon. Geld hat er ja jetzt. Würden da nicht seine Eltern in die Parade fahren. Ob er denn auch daran gedacht habe, dass er erstmals Steuern abliefern müsse. Echt jetzt? Vom knausrigen Lehrlingslohn auch noch dem Staat abgeben? Das kanns nicht sein, oder?

Richtig ist: Mit 18 ist man volljährig und muss eine eigene Steuererklärung ausfüllen, also dem Staat Auskunft geben über Einkünfte und Vermögen. Steuern zahlen müssen Jugendliche aber unter Umständen schon vorher: wenn sie einen eigenen Lohn bekommen. Der Kanton Bern hat deshalb früher bereits allen 16-Jährigen eine Steuererklärung zugeschickt. Er ändert aber jetzt die Praxis und tut es, wie die meisten anderen Kantone auch, erst ab 18 Jahren.

Denn viele Minderjährige sind zwar bereits erwerbstätig, doch ihr Lohn ist meist noch so tief, dass keine oder praktisch keine Steuern fällig werden (siehe Fallbeispiel unten). Anders wäre es etwa bei einer hochbegabten Pianistin, die bereits als 17-Jährige ein stattliches Einkommen erzielt.

Bis wann einreichen?

«Wenns sein muss …», seufzt Silvano. Und wenn genügend Geld für die ersehnten Ferien übrig bleibt, ists ja nicht sooo schlimm. Prompt landet im Briefkasten ein dickes Couvert mit der angedrohten Steuererklärung. Der erste Reflex ist: Auf den Stapel legen, dafür fehlt nun wirklich grad die Zeit, bald steht eine Zwischenprüfung an, und auch die Lust hält sich in engen Grenzen. Der Staat kann warten.

Fast überall muss die Steuererklärung bis Mitte oder Ende März eingeschickt werden. Man kann die Frist erstrecken lassen, falls man dafür einen plausiblen Grund angeben kann. Das Steueramt prüft meist nicht, ob es besagten Grund auch gibt. Ein Fristerstreckungsgesuch kann man elektronisch stellen. Wie das geht, steht in den Steuerunterlagen.

Wichtig: Wer die Steuererklärung nicht fristgerecht einschickt, wird zuerst gemahnt. Wer auch das ignoriert, riskiert erstens eine Busse von ein paar Hundert Franken, in schweren Fällen auch mehr. Und zweitens schickt das Amt dann eine Steuerrechnung, gestützt auf eine Schätzung, wie viel man verdient. In der Regel ist diese Schätzung höher als der effektive Lohn Steuern Steuereinschätzung ändern – geht das?  – dann muss man zu viel Steuern zahlen.

 

Checkliste: Steuererklärung für Schnelle
1. Belege zusammen­suchen
2. Abzüge nicht ver­gessen
3. Frist nicht verpassen

Was und wie lange brauche ich dafür?

«Ist ja gut», stöhnt Silvano und nimmt sich vor, an einem verregneten Sonntag das leidige Thema abzuhaken. Fragt sich nur, wie. Und wie lange es dauert. Und was man dazu alles braucht. «Hoffentlich finde ich dann alle Belege …», meint Silvano zu seinem Kumpel Luca.

Man kann die Steuererklärung am Computer ausfüllen, entweder online oder mit einem Programm zum Herunterladen. Das ist sehr zu empfehlen, weil man dann durchs Ausfüllen geführt wird – so geht nichts vergessen, und man zählt nicht falsch zusammen. Je nach Kanton kann man die Belege (etwa den Lohnausweis) einscannen oder abfotografieren, oder man muss sie separat einschicken. Man darf aber auch die ganze Steuererklärung von Hand in einem Formular ausfüllen und dann mit den Belegen per Post einschicken.

Wie lange das Ausfüllen dauert, hängt davon ab, wie kompliziert die Verhältnisse sind: Für einen Berufseinsteiger ohne Kinder und ohne Vermögen reicht etwa eine halbe Stunde. Vor allem kommt es darauf an, ob man die richtigen Unterlagen Steuererklärung ausfüllen So packen Sie es in fünf Schritten an! griffbereit hat. Auf jeden Fall braucht es:

  • den Lohnausweis,
  • den Jahresauszug (per 31. Dezember) für jedes Bankkonto,
  • eine Aufstellung, wie hoch die Krankenkassenprämien im letzten Jahr waren und allenfalls, wie viel man für Arztbesuche, Medikamente et cetera darüber hinaus selbst bezahlt hat,
  • den Beleg für das ÖV-Abo, das man für den Weg zur Arbeit braucht.

Wenn man die Steuererklärung eingereicht hat, ist Warten angesagt: Bis die amtliche Antwort (Einschätzungsentscheid oder Veranlagungsverfügung genannt) eintrifft, dauert es mindestens Wochen, oft aber mehrere Monate.

Sobald der Entscheid da ist, muss man jedoch rasch handeln, denn für eine sogenannte Einsprache Steuererklärung Frist verpasst – was jetzt? (also eine Reklamation, wenn man der Meinung ist, dass das Steueramt einen Fehler gemacht hat) hat man nur 30 Tage Zeit. Danach wird der Einschätzungsentscheid rechtskräftig, und man muss die Steuerrechnung bezahlen, selbst wenn sie eigentlich zu hoch ist.

Was kann ich steuerlich abziehen?

«Vergiss nicht, das ÖV-Abo für den Arbeitsweg abzuziehen», rät Silvanos Freund Luca, der seine Steuererklärung bereits ausgefüllt hat. «Stimmt», erinnert sich Silvano, relevant ist ja gar nicht der ganze Lohn, sondern man kann viele Ausgaben abziehen.

Am wichtigsten sind die Berufsauslagen, also der Aufwand, den man hat, um seinen Job ausüben zu können. Erstens die Kosten für den Arbeitsweg: Abziehbar sind Steuererklärung Das können Sie abziehen die Kosten für das ÖV-Abo – jedoch bloss für den Pendlerweg. Wer ein Generalabo hat, aber nur ins Nachbardorf pendelt, kann nur die Kosten für das entsprechende Zonenabo abziehen; der Rest gilt als private Lebenshaltungskosten, die steuerlich nicht abziehbar sind. Zweitens die Kosten für das Mittagessen, sofern man nicht nach Hause zurückkehren kann. Ob man ins Restaurant geht oder das mitgebrachte Sandwich isst, spielt keine Rolle. Wenn der Arbeitgeber eine vergünstigte Kantine zur Verfügung stellt, ist der zulässige Abzug nur halb so hoch.

Rechtsratgeber
Merkblätter zu Steuerabzug in den Kantonen

Das Schönste an der Steuererklärung sind die Steuerabzüge. Diese sind aber in jedem Kanton verschieden. Mitglieder des Beobachters erfahren in den folgenden Merkblättern, was konkret in ihrem Kanton gilt.

Lohn zu klein – trotzdem ausfüllen?

«Dieser ganze Stress, obwohl ich doch keine oder fast keine Steuern zahlen muss?», fragt sich Silvano.

Ja, leider. Selbst wenn klar ist, dass die Rechnung null Franken betragen wird, muss laut Gesetz die Steuererklärung ausgefüllt werden, und die Ämter kennen kaum Toleranz. Immerhin: Wer die Erklärung elektronisch ausfüllt, kann danach meist sofort automatisch berechnen lassen, wie hoch die Rechnung ausfallen wird.

Zudem gibt es auf den Websites der kantonalen Steuerämter Steuerämter Steuerservice im Internet Online-Rechner, mit denen man herausfinden kann, wie viel Steuern man etwa bezahlen muss. Voraussetzung ist, dass man eine Ahnung hat, wie hoch das steuerbare Einkommen ist. Das ist der auf dem Lohnausweis aufgeführte Nettolohn minus der zulässigen Abzüge wie für Berufsauslagen und Krankenkassenprämien. Im Kanton Zürich etwa führt ein Netto-Jahreslohn von rund 12'000 Franken zu einem steuerbaren Einkommen von 6700 Franken – und damit genau zur Grenze, bis zu der gar keine Steuer fällig wird. Entscheidend für die Berechnung ist nur das Einkommen – solange das Vermögen nicht sechsstellig ist, spielt es praktisch keine Rolle (siehe Fallbeispiele unten).

Provisorische Rechnung nicht begleichen?

«Tami», entfährt es Silvano. Noch hat er nichts getan, und trotzdem flattert bereits eine Rechnung ins Haus. «Spielt es überhaupt eine Rolle, was ich ausfülle, wenn sie offenbar ohnehin schon wissen, wie viel sie von mir wollen?»

Die meisten Steuerpflichtigen erhalten vorab eine provisorische Rechnung. Sie basiert entweder auf den Werten aus einem früheren Jahr oder, wie bei Silvano, auf einer Annahme des Steueramtes. Erst wenn später feststeht, wie hoch die Steuerschuld wirklich ist, folgt die definitive Rechnung, die dann meist innert 30 Tagen zu zahlen ist. Je nachdem erhält man dann auch zu viel vorausbezahlte Steuern zurück.

Obwohl nur provisorisch, ist es keine gute Idee, die Rechnung nicht zu bezahlen. Wer sich nicht an die vorgegebenen Termine hält, muss später Verzugszinsen zahlen – das lohnt sich nicht. Falls man findet, die provisorische Rechnung sei zu hoch Vorläufige Steuerrechnung Zu hoch – kann ich sie anpassen? , kann man mit dem Steueramt nach einer Lösung suchen.

Wer dauerhaft am Existenzminimum lebt und trotzdem Steuern bezahlen müsste, kann ein Erlassgesuch stellen Steuererlass Wovon soll ich Steuern zahlen? . Damit es erfolgreich ist, muss man detailliert über seine finanzielle Situation Auskunft geben und darf keine anderen Schulden haben, denn das Steueramt soll nicht gegenüber anderen Gläubigern schlechtergestellt sein.

Buchtipp
Der Steuerberater
Buchcover Der Steuerberater

Tipps: Erste Steuern – das hilft

  • Wer Mitte Jahr den ersten Job anfängt, erhält einmalig eine tiefe Steuerrechnung. Die nächste kann deutlich höher sein, da man dann zwölf oder 13 Monatslöhne versteuern muss.
  • Mit dem Online-Steuerrechner des Kantons lässt sich prüfen, wie hoch die Rechnung in etwa wird. Diesen Betrag teilt man durch zwölf und legt das monatlich auf die Seite.
  • Einige Kantone und Gemeinden organisieren kurze Kurse für Leute, die zum ersten Mal eine Steuererklärung ausfüllen. Es gibt auch Angebote von Volkshochschulen und der Migros-Klubschule. Doch das Ausfüllen der Steuererklärung ist meist weniger schwierig als befürchtet.
  • Der Kanton St. Gallen hat eine Website extra für junge Steuerzahlende: www.machs-eifach.ch. Mit Schritt-für-Schritt-Anleitung samt Erklärvideos und Beratungs-Chat. Vieles hier gilt auch für andere Kantone.
  • Steuerwissen für Jugendliche findet sich zudem auf www.steuern-easy.ch, wo man das Ausfüllen interaktiv üben kann.

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