Das ist ein äusserst wichtiger Punkt, denn eine Einsprache stoppt die gesetzliche Zahlungspflicht in der Schweiz nicht automatisch. Das heisst für Sie, dass Sie grundsätzlich die gesamte Steuerrechnung fristgerecht zahlen müssen. Tun Sie das nicht, drohen teure Mahngebühren und Verzugszinsen.

Zwar gewähren einige kantonale Steuerämter aus gutem Willen einen vorläufigen Zahlungsaufschub auf den bestrittenen Teil. Doch hier ist grosse Vorsicht geboten: Denn sollte Ihre Einsprache später abgelehnt werden, müssen Sie für diesen Betrag rückwirkend Verzugszinsen zahlen.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Mein Rat an Sie lautet: Zahlen Sie den gesamten Rechnungsbetrag vorerst unter Vorbehalt ein, um dieses finanzielle Risiko komplett zu umgehen. Wenn Sie am Ende Recht bekommen, erhalten Sie das Guthaben vom Steueramt inklusive Vergütungszins zurück. So bleiben Sie auf der sicheren Seite. 

Chatbot Rechtsberatung

Mehr gute Tipps. Weniger Ärger.

Was lohnt sich wirklich? Wo können Sie sparen? «Alles im Griff» liefert Ihnen jeden Mittwoch die Antworten – mit praktischen Konsumtipps, Tests und Ratgebern vom Beobachter.


Wenn Sie diesen Newsletter abonnieren, erklären Sie sich mit unseren Richtlinien zum Datenschutz einverstanden.