Einsprache gegen Steuerrechnung – was muss ich jetzt zahlen?
Ich habe eine Einsprache gegen die Steuerrechnung eingereicht. Muss ich sie trotzdem schon komplett bezahlen?

Veröffentlicht am 10. September 2026 - 06:15 Uhr

Das ist ein äusserst wichtiger Punkt, denn eine Einsprache stoppt die gesetzliche Zahlungspflicht in der Schweiz nicht automatisch. Das heisst für Sie, dass Sie grundsätzlich die gesamte Steuerrechnung fristgerecht zahlen müssen. Tun Sie das nicht, drohen teure Mahngebühren und Verzugszinsen.
Zwar gewähren einige kantonale Steuerämter aus gutem Willen einen vorläufigen Zahlungsaufschub auf den bestrittenen Teil. Doch hier ist grosse Vorsicht geboten: Denn sollte Ihre Einsprache später abgelehnt werden, müssen Sie für diesen Betrag rückwirkend Verzugszinsen zahlen.
Mein Rat an Sie lautet: Zahlen Sie den gesamten Rechnungsbetrag vorerst unter Vorbehalt ein, um dieses finanzielle Risiko komplett zu umgehen. Wenn Sie am Ende Recht bekommen, erhalten Sie das Guthaben vom Steueramt inklusive Vergütungszins zurück. So bleiben Sie auf der sicheren Seite.




