Kanzleifehler: Falsche Einschätzung – erhalte ich Steuern zurück?
«Dem Gemeindesteueramt ist bei der Neueinschätzung meiner Liegenschaft vor 15 Jahren ein Rechnungsfehler unterlaufen. Seither bezahle ich zu hohe Steuern. Weil ich nie Einsprache erhoben habe, verweigert der Steuerkommissär eine Rückzahlung. Darf er das?» Albert H.