Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» bietet Gegensteuer zum scheinbar komplizierten (Rechts-)Alltag. Hier erfahren Sie in wenigen Schritten, wie Sie ein Problem lösen oder eine Situation souverän meistern.

Zum Beispiel, wenn Sie nicht wissen, ob die Haftpflicht Ihren Schaden komplett übernimmt.

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Wer zahlt mir die kaputte Scheibe?

Grundsätzlich gilt: Wer einen Schaden verursacht hat, muss dafür aufkommen. Oder dessen Privathaftpflichtversicherung – falls die Verursacherin eine solche hat.

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Aber: Die Versicherung zahlt nur den Zeitwert.

Bei reinen Sachschäden bemisst sich der Schaden am Zeitwert der Sache, nicht am Neuanschaffungswert. Das heisst: Es wird lediglich der Wert ersetzt, den die Fensterscheibe unter Berücksichtigung von Alter, Gebrauch und Abnutzung zum Zeitpunkt des Schadenereignisses noch hat.

Das ist keine Idee der Versicherungen, sondern basiert auf dem Obligationenrecht.

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Muss die Verursacherin die Differenz zum Neupreis zahlen?

Nein. Wenn Sie schon seit Ewigkeiten die gleichen Fenster haben, dann ist die Lebensdauer abgelaufen.

Das heisst: Vor dem Gesetz haben sie wohl fast oder gar keinen Wert mehr. Ein Schaden, der zu ersetzen wäre, liegt nicht vor.

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Die Fenster sind aber fast neu. Was gilt?

Dann können Sie nahezu den Kaufpreis verlangen. Am besten senden Sie der Versicherung eine Kopie der Kaufquittung.

So viel für heute

Viel Glück!

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Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 20. Juni 2024 veröffentlicht.

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