5 Fragen an Beobachter-Expertin Doris Huber

  1. Durch das Erdbeben entstand bei uns ein kleiner Riss in der Hauswand. Welche Versicherung übernimmt den Schaden?
    Die meisten Hauseigentümer denken spontan an die Gebäudeversicherung. Aber Erdbebenschäden werden von der obligatorischen Gebäudeversicherung nicht gedeckt (Ausnahme Kanton Zürich). Nur wenn Sie Ihr Haus freiwillig gegen Erdbeben bei einem Privatversicherer versichert haben, können Sie eventuell die Reparaturkosten für den Riss über die Versicherung abwickeln. Allerdings hängt dies von den konkreten Versicherungsbestimmungen und vom Selbstbehalt ab, den Sie vereinbart haben.
  2. Gibt es einen Schadenpool, der bei Erdbebenschäden einspringt?
    Ja, das gibt es, nämlich den «Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung», der für den Ereignisfall Mittel in der Höhe von zwei Milliarden Franken zur Verfügung stellt. Dem Pool gehören 17 Kantone an (ohne AI, BE, GE, UR, OW, SZ, TI, VS, ZH). Im Kanton Zürich enthält die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) eine Erdbebenversicherung. Der Pool sowie die GVZ zahlen allerdings erst bei Beben ab einer Intensität von VII der seismischen Intensitätsskala (nicht zu verwechseln mit der Richter-Skala). Zudem gilt bei beiden ein Selbstbehalt von mindestens 50'000 Franken.
  3. Lohnt es sich, für die Zukunft eine spezielle Erdbebenversicherung abzuschliessen?
    Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Ob sich für Sie eine Versicherung lohnt, hängt von Ihrem Standort (Erdbebengefährdung, lokaler Untergrund), Ihrem Gebäude, Ihren finanziellen Verhältnissen und Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab.
  4. Bei uns in Freienbach SZ ging Geschirr durch die Erschütterung kaputt. Kommt die Hausratversicherung dafür auf?
    Das hängt von Ihrer Police ab. Meistens sind in Hausratsversicherungen Erdbebenschäden ausgeschlossen oder nur mit einer Erweiterung gedeckt.
  5. Ein Dachziegel vom Nachbarhaus ist auf mein Auto gefallen. Zahlt meine Teilkaskoversicherung?
    Nein, weil die Autoversicherungen – soweit bekannt – Erdbeben als Schadenereignisse nicht decken. Prüfen Sie aber Ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen, insbesondere wenn Sie eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen haben.
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Sind bei Ihnen Schäden entstanden, für welche die Versicherung nicht aufkommen will, können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden.

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Im Wirrwarr der Versicherungen ist es für Laien nicht immer offensichtlich, welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt. Gerade bei Erdbeben, die in der Schweiz nur selten vorkommen, stellt sich die Frage nach der Zuständigkeit. Beobachter-Abonnenten können sich über die verschiedenen Privatversicherungen (z. B. Privathaftpflicht, Hausrat, Auto) informieren und welche Überlegungen man sich als Hauseigentümer generell machen sollte.