Jahrzehntelang kam es bei internationalen Adoptionen zu illegalen Praktiken und grossem Behördenversagen. Mehrere Untersuchungen belegen die Vielzahl der illegitimen Adoptionen. Anfang 2025 präsentierte der Bundesrat Pläne für ein gesetzliches Verbot von internationalen Adoptionen. Er stützte sich auf den Bericht einer unabhängigen Expertengruppe. Diese kam zum Schluss: Selbst mit tiefgreifenden Reformen des Adoptionsrechts wird es nicht möglich sein, das Kindeswohl ausreichend zu schützen und Missbräuche auszuschliessen. 

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Nationalrat wollte Verbot verhindern

Doch kaum präsentierte Bundesrat Beat Jans seine Pläne, lobbyierten Adoptiveltern gegen das Verbot. Eine Mehrheit im Nationalrat stellte sich hinter eine Forderung, solche Adoptionen weiter zu erlauben. Anschliessend wurde der Wortlaut der Forderung im Ständerat zuerst so verändert, dass das Bundesamt für Justiz bis Ende 2026 zwei Szenarien für eine neue Gesetzesregelung erarbeiten soll: einerseits eine Reform des schweizerischen Auslandsadoptionsrechts und anderseits den vom Bundesrat bevorzugten Ausstieg. Der Nationalrat ging nicht darauf ein und hielt am ursprünglichen Begehren fest: Internationale Adoptionen sollen auf jeden Fall legal bleiben.

Jetzt hat der Ständerat wiederum die Forderung des Nationalrats abgewiesen: Auch wenn der Bundesrat sich zu einseitig auf ein Verbot ausgerichtet habe, sei dieses auf jeden Fall zu prüfen. Die Thematik bleibt indes umstritten. Nach der Abstimmung im Ständerat verlangte nur Pirmin Schwander (SVP) das Wort: «Ich persönlich kann nicht verstehen, dass man nur schon über ein Adoptionsverbot nachdenkt.»

Beratung mit Chatbot

Beobachter-Journalist Otto Hostettler begrüsst den Entscheid des Ständerats. Er recherchiert seit über zehn Jahren zu Missständen bei Adoptionen im Ausland. Er sagt: «Es ist gut, dass die fragwürdigen internationalen Adoptionen heute kritisch betrachtet werden. Unabhängig von künftigen Regelungen müssen Bund und Kantone aber betroffenen Adoptierten nun endlich wirkungsvolle Hilfe bei ihrer Herkunftssuche anbieten. Heute funktionieren die Angebote der Kantone leider ausgesprochen schlecht.»

Was bedeutet der Entscheid für laufende Adoptionsgesuche?

Beat Jans hat bereits 2025 betont, dass laufende Gesuche von einer möglichen Reform oder einem Verbot nicht betroffen sind: «Alle, die bereits ein Gesuch für die Adoption eines Kindes aus dem Ausland gestellt haben, können dieses zu Ende führen.»

Ungelöst bleibt die Organisation der Herkunftssuche für adoptierte Personen. Das Bundesamt für Justiz prüft inzwischen, ob ein spezialisiertes Kompetenzzentrum anstelle der kantonalen Anlaufstellen aufgebaut werden könnte. Otto Hostettler meint: «Es kann nicht sein, dass heute ausgerechnet jene kantonalen Stellen den adoptierten Personen bei der Suche nach ihren Eltern helfen sollen, die einst die fragwürdigen internationalen Adoptionen durchgewinkt haben.»

Ihre Meinung ist gefragt

Sind Sie für ein Verbot von Adoptionen aus dem Ausland? Weshalb? Oder sollte sie möglich bleiben? Schreiben Sie uns in den Kommentaren.