Über Lohn spricht man in der Schweiz nicht. Genau dieses Tabu macht die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern im Alltag oft unsichtbar. Die obligatorischen Lohnanalysen für grosse Unternehmen setzen hier an: Sie machen transparent, ob Männer und Frauen bei gleicher Qualifikation tatsächlich gleich viel verdienen.

Konkret müssen Firmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden seit 2020 ihre Löhne auf Geschlechterunterschiede prüfen und das Ergebnis veröffentlichen. Wenn sie keine fairen Löhne zahlen, müssen sie den Test vier Jahre später wiederholen. Eine Pflicht, Massnahmen gegen die Ungleichheit zu ergreifen, gibt es hingegen nicht.

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Den Firmen steht es also frei, den Status quo einfach beizubehalten. Das wurde in der Debatte um die Revision des Gleichstellungsgesetzes zwar kritisiert – war aber letztlich der politische Kompromiss. Doch selbst diese Kontrollpflicht für Firmen mit über 100 Angestellten hat ein Ablaufdatum: 2032 fällt sie weg, so war es von Anfang an gesetzlich vorgesehen.

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Lohnunterschiede: Schweiz bleibt Schlusslicht in Europa

Das Parament ging davon aus, bis dann sei das Ziel erreicht. Dem ist aber nicht so. Ständerätin Maya Graf (Grüne) forderte deshalb in einer parlamentarischen Initiative, dieses Verfallsdatum – die sogenannte Sunset-Klausel – aus dem Gleichstellungsgesetz zu streichen und die Lohnanalysen weiterzuführen. Sie berief sich in der Debatte auf eine Auswertung des Dachverbands Travail Suisse. Sie zeigt, dass Unternehmen das Gesetz lückenhaft anwenden und sich der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern nur zögerlich verringert. «Die Schweiz gehört nach wie vor zu den Schlusslichtern in Europa», sagte Graf im Rat.

Unterstützung erhielt sie von einer Minderheit aus der Mitte und dem linken Lager. Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte) betonte: «Solange auch heute noch eine junge Frau mit derselben Ausbildung wie ein junger Mann 1000 Franken pro Monat weniger Lohn erhält, mit der simplen Begründung, sie hätte schlecht verhandelt, so lange haben wir unser Problem definitiv nicht gelöst.» Die Prozesse seien etabliert, es werde keine neue Bürokratie geschaffen. «Es wäre nicht zielführend, den Kompass wegzuwerfen, nur weil er uns bereits ein gutes Stück auf den richtigen Kurs geführt hat», argumentierte Gmür.

Ständerat lehnt ab: keine Verlängerung der Lohnkontrollen

Vergebens. Der Ständerat lehnte die parlamentarische Initiative ab. Die Mehrheit, im Rat vertreten durch Jakob Stark (SVP), argumentierte, es sei verfrüht, die Klausel jetzt schon abzuschaffen, bevor der auf 2027 angekündigte Evaluationsbericht vorliege. Das Parlament solle die Spielregeln nicht während des laufenden Spiels ändern.

Travail Suisse: Unternehmen verfehlen Lohngleichheit

Travail Suisse kritisiert den Entscheid in einer Medienmitteilung als eine «verpasste Chance, die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern voranzubringen». Aus Sicht des Dachverbands für Arbeitnehmende muss das Parlament «diese nicht akzeptable Sunset-Klausel» erneut zur Diskussion stellen, wenn der offizielle Bericht nächstes Jahr vorliegt.

Wird die Lohngleichheit weiterhin verfehlt – wie von Travail Suisse prognostiziert –, muss sich das Parlament beim Wort nehmen lassen. Und steht in der Pflicht, verbindliche Massnahmen für gerechte Löhne zu beschliessen. Damit die Schweiz nicht weiterhin das Schlusslicht Europas bleibt.