Nein, verbieten kann es die Chefin nicht. Angestellte haben zwar eine Treuepflicht. Das bedeutet, dass sie sich loyal verhalten und die berechtigten Interessen des Arbeitgebers in guten Treuen wahren müssen. Dazu gehört auch Geheimhaltungspflicht: Arbeitnehmerinnen dürfen nicht über Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse sowie über Informationen reden, die der Arbeitgeber zu Recht geheim halten will.

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Mehr Lohn
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Wer diese Pflicht zur Geheimhaltung verletzt und geheime Dinge ausplaudert, dem drohen schwere Sanktionen. Das Mildeste wäre eine Verwarnung, in schweren Fällen ist aber sogar eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Wenn durch die Treuepflichtverletzung dem Arbeitgeber ein konkreter Schaden entstanden ist, kann er zusätzlich Schadenersatz fordern.

Das Bundesgericht hat aber entschieden, dass Löhne nicht unter die Geschäftsgeheimnisse fallen. Sie dürfen deshalb mit Ihren Kolleginnen und Kollegen darüber reden.

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Checkliste «Regeln für die Lohnverhandlung»

Über die Frage, was für ein Gehalt Stellensuchende aufgrund ihrer Fähigkeiten und Joberfahrungen beim Interview einfordern dürfen, zerbrechen sich die meisten den Kopf. Wie man sich darauf vorbereitet, erfahren Sie als Beobachter-Abonnentin oder ‑Abonnent in der Checkliste «Regeln für die Lohnverhandlung».

Drei Geldmünzen ragen aus einem Portemonnaie heraus, während sich zwei Personen die Hände reichen. Der Lohn ist Verhandlungssache. Zusammen mit dem jährlichen Mitarbeitergspräch ist es die Gelegenheit, damit Angestellte ihren Wert für die Firma unterstreichen und eine Lohnerhöhung fordern können.
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Wie überzeugen Sie die Chefin, dass eine Lohnerhöhung ansteht? Mit den Beobachter-Tipps packen Sie es an.

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