Nein. Jede Person hat zwar das Recht, selbst zu bestimmen, ob und in welcher Form Bilder von ihr veröffentlicht oder verbreitet werden. Falls man Fotos gegen den Willen einer abgebildeten Person an die Verwandtschaft verteilt, liegt eine Persönlichkeitsverletzung vor.

Da die Cousine aber wusste, dass am Familienfest fotografiert wird, und sich aktiv ablichten liess, gilt dies als Zustimmung zur üblichen Verwendung der Bilder im Familienkreis. Sie kann diese Zustimmung nachträglich zwar widerrufen, aber das rechtfertigt nicht die Zerstörung bereits verteilter Alben, denn das wäre unverhältnismässig.

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Solange die Alben im engen Familienkreis verbleiben und nicht öffentlich zugänglich sind, wiegt der Eingriff in die Privatsphäre wohl weniger schwer als das Eigentumsrecht an privaten Erinnerungsstücken für eine ganze Familie. Die Cousine darf aber verlangen, dass die Alben künftig nicht verbreitet und digitale Vorlagen gelöscht werden.

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