KI-Nacktbilder im Klassenchat – das müssen Eltern wissen
Mit künstlicher Intelligenz hergestellte Nacktbilder machen an Schweizer Schulen die Runde. Die Erstellung solcher Deepfakes ist kinderleicht, die Folgen sind verheerend. Was Betroffene tun können.

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 - 15:07 Uhr

Achtung: Wer Nacktbilder von Minderjährigen aus dem Gruppenchat speichert, macht sich strafbar.
Künstliche Intelligenz vereinfacht vieles – leider auch Missbrauch. Sekschüler in der Deutschschweiz teilten auf Snapchat KI-Nacktbilder von Mitschülerinnen, wie der «Tages-Anzeiger» berichtete. Die Fotos wurden auf einer Website ohne Altersprüfung generiert. Die zuständigen Behörden haben ein Verfahren bei der kantonalen Jugendanwaltschaft eröffnet.
Dagmar Rösler, Präsidentin des Dachverbandes der Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH), bezeichnet die Entwicklung als katastrophal: «Solche KI-Programme werden zu kommerziellen Zwecken frei angeboten. Globale Firmen profitieren davon, aber die Konsequenzen müssen Schulen, Erziehungsberechtigte und Jugendliche ausbaden.» Sie sieht die Verantwortung beim Gesetzgeber und bei der Justiz. Nötig seien Medienausbildungen für Schülerinnen und Schüler, Weiterbildungen für Eltern und gesetzliche Schutzmassnahmen.
Wie sollen sich Betroffene verhalten? Und welche Strafen drohen den Tätern? Der Beobachter beantwortet die wichtigsten Fragen.
Es wurde ein KI-Nacktbild von meiner Tochter verbreitet. Was kann ich tun?
- Schnell handeln: Zögern hilft den Tätern und begünstigt die weitere Verbreitung.
- Beweise sammeln: Erstellen Sie Screenshots, auf denen das Datum und der Absender erkennbar sind.
- Löschung erzwingen: Melden Sie den Inhalt der Plattform (etwa Instagram) oder dem Betreiber einer Website.
- Polizei einschalten: Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
- Hilfe holen: Kinder und Jugendliche finden Unterstützung bei Fachstellen wie Clickandstop.ch oder dem internationalen Meldesystem Take It Down.
Im Gruppenchat meines Sohns wurde ein solches Bild einer Mitschülerin geteilt. Macht er sich strafbar?
Das kommt auf den Inhalt des Bildes an. Ein Nacktbild allein gilt vielleicht noch nicht als pornografisch, ein Nacktbild mit sexueller Handlung oder Pose hingegen schon. Fest steht: Konsum und Besitz von Kinderpornografie sind verboten. Da viele Apps Medien automatisch speichern, landet ein Bild oft ungefragt in der Galerie. Bemerkt oder löscht Ihr Sohn es nicht sofort, besitzt er es aus rechtlicher Perspektive.
«Auch digital veränderte Bilder können unter Kinderpornografie fallen, sofern sie sexuelle Handlungen abbilden», sagt Norina Meyer, Rechtsexpertin beim Beobachter. «Entscheidend ist aber sein Wissen und Wille: Weiss er überhaupt um das Bild? Und hat er es wissentlich behalten?»
Mein Kind hat zum Spass ein KI-Nacktbild im Klassenchat geteilt. Welche Strafe droht ihm?
Wer pornografische Inhalte von und an Minderjährige verschickt, riskiert laut Gesetz Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe. Bei Jugendlichen verfolgt das Jugendstrafrecht aber meist ein anderes Ziel: Schutz und Erziehung statt Vergeltung. «Wahrscheinlicher sind deshalb ein Verweis, gemeinnützige Arbeit oder eine Busse», so Norina Meyer.
Meine Tochter hat ein solches Bild verschickt und wurde schuldig gesprochen. Muss ich für die Therapie des Opfers bezahlen?
Das Strafgericht urteilt über Schuld und Strafe. Schadenersatz oder Genugtuung muss das Opfer vor dem Zivilgericht klären. Grundsätzlich haften urteilsfähige Jugendliche selbst, sagt Beobachter-Rechtsexpertin Meyer: «Ansonsten kann die Geschädigte versuchen, die Eltern zu belangen. Das gelingt aber nur, wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.» Bei einer 17-Jährigen ist das zum Beispiel kaum der Fall: Eltern müssen und können die Internetaktivitäten von Jugendlichen nicht lückenlos überwachen.
- «Tages-Anzeiger»: Sekschüler verbreiten KI-Nacktbilder von Mitschülerinnen
- Schweizerisches Strafgesetzbuch: Art. 179 Identitätsmissbrauch, Art. 197 Pornografie




