Bundesgericht gibt Opfern von Cyberstalking neue Hoffnung
Er hackte ihre Konten, verschickte Intimfotos und ruinierte ihren Ruf. Julia Marti erlebte wegen ihres Ex-Freunds die Hölle. Jetzt hat das Bundesgericht ein klares Signal gesetzt.

Veröffentlicht am 21. Januar 2026 - 16:06 Uhr

Massiver psychischer Terror kann zu krankheitswertigen Störungen führen – das Bundesgericht wertet dies strafrechtlich nun wie eine physische Verletzung. (Symbolbild)
Das Ende ihrer «On-off»-Beziehung war für Julia Marti der Beginn eines jahrelangen Albtraums. Ihr Ex-Partner Markus Brunner (beide Namen sind geändert) akzeptierte es nicht, dass sie 2019 endgültig Schluss machte, und fing an, sie zu terrorisieren. Der Fall landete schliesslich vor dem Bundesgericht.
Die totale Überwachung
Zwischen Juni und Dezember 2019 verschaffte sich Brunner systematisch Zugang zum digitalen Leben seiner Ex-Freundin. Er knackte das «Control-Panel» ihrer Webseite, drang in E-Mail-Konten ein und übernahm ihr Instagram-Profil. Mal änderte er Passwörter, um Marti auszusperren, mal deaktivierte er die Konten komplett.
Über ihre eigene E-Mail-Adresse verschickte er intime Bilder und Chatverläufe von ihr an Dritte. Er erstellte Fake-Profile, um kompromittierende Inhalte zu streuen. Und kontaktierte gezielt ihr Umfeld, um ihren Ruf zu zerstören.
Terror im Alltag
Brunner bestellte in diversen Onlineshops Waren im Namen von Marti und sogar ihres Sohnes. Die Pakete kamen an, die Frau musste sich mit Retouren und Rechnungen herumschlagen.
Das systematische Stalking belastete Marti sehr. Sie musste sich in einer psychiatrischen Klinik behandeln lassen und war über längere Zeit arbeitsunfähig. Das Kantonsgericht Luzern verurteilte Brunner deswegen auch wegen «einfacher Körperverletzung».
Das Argument: Der massive psychische Terror hat zu einer «krankheitswertigen Störung» geführt. Dies wertet das Kantonsgericht als gleichwertig wie eine physische Verletzung.
Leugnen hilft nichts
Vor Gericht bestritt Brunner bis zuletzt alles. Nicht er, sondern sein Nachbar oder Bekannte von Marti seien die Täter. Doch das Bundesgericht, vor das er seinen Fall zog, wies seine Beschwerde vollumfänglich ab.
Das Bundesgericht verurteilte Brunner wegen einfacher Körperverletzung, Hacking, Datenbeschädigung, übler Nachrede, Verleumdung und Urkundenfälschung. Er wird mit 11 Monaten bedingter Freiheitsstrafe bestraft sowie mit einer bedingten Geldstrafe von über 13’000 Franken. Zudem muss er die Gerichtskosten von 3000 Franken tragen.
Es ist ein Warnschuss aus Lausanne: Wer die Psyche anderer im Netz zerstört, wird bestraft.
- Machen Sie der Person unmissverständlich klar, dass Sie keinen Kontakt wünschen.
- Gehen Sie auf keine Nachrichten ein. Wechseln Sie Ihre Mailadresse, ändern Sie Ihre Handynummer, oder blockieren Sie die Person.
- Informieren Sie Ihr Umfeld darüber, dass Sie gestalkt werden.
- Machen Sie Screenshots, und dokumentieren Sie alles, was die Person Ihnen schickt, am besten mit Datum und Uhrzeit.
- Lassen Sie sich beraten, etwa durch eine Opferberatungsstelle.
- Melden Sie die Sache der Polizei. Dort können Sie etwa erwirken, dass die Person sich von Ihnen fernhalten muss.
- Bundesgerichtsurteil: 6B_936/2024 vom 10. November 2025




