Unfall ohne Protokoll – wie kann ich mich wehren?
Ich war in eine Streifkollision verwickelt. Ich und die andere Lenkerin haben abgemacht, dass wir die Sache unseren Versicherungen melden. Nun will sie doch nicht.
Veröffentlicht am 8. Oktober 2025 - 08:46 Uhr
Das ist eine ungute Situation. Sie zeigt, dass es immer sinnvoll ist, noch am Unfallort das europäische Unfallprotokoll auszufüllen – auch wenn der Schaden klein scheint.
Natürlich, es ist verlockend, es nicht zu tun – weil die Zeit drängt oder ein Verkehrschaos droht. Aber: Nur mit ausgefülltem Protokoll können die Beteiligten auch nachträglich noch den Unfall und dessen Hergang gegenüber den Versicherungen dokumentieren.
Ohne das Unfallprotokoll fehlt Ihnen das zentrale Beweismittel. Sie müssen nun versuchen, die Unfallbeteiligung der anderen Lenkerin und vor allem deren Haupt- respektive Mitverschulden auf andere Art zu beweisen. Wenn es keine neutralen Zeugen gibt, dürfte ein solcher Beweis äusserst schwierig sein.
Dennoch sollten Sie den Unfall nun so schnell wie möglich bei der Polizei anzeigen. Oder Sie melden Ihren Schaden bei Ihrer Vollkaskoversicherung an – falls Sie eine haben.
Bei einem Autounfall mit Blechschaden wird man schnell nervös und vergisst unter Umständen, ein Unfallprotokoll auszufüllen. Beobachter-Abonnentinnen und ‑Abonnenten erfahren, wie sie nach einem Verkehrsunfall im In- oder Ausland richtig vorgehen und was sie in Bezug auf die Autoversicherung wissen sollten.
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