Zürcher Abschleppdienst: Neuer Chef, dreistere Methoden
Der frühere Inhaber der Abschleppdienst Zürich GmbH wurde mehrfach wegen Nötigung verurteilt. Sein Nachfolger mit dem gleichen Nachnamen verlangt nun noch höhere Gebühren. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Veröffentlicht am 4. August 2026 - 15:59 Uhr

Abschleppdienste nötigen Bürger: Wer sein abgeschlepptes Auto zurückhaben will, muss eine überhöhte Gebühr zahlen.
In Zürich und Umgebung schleppen fragwürdige Firmen immer wieder Autos ab – oft ohne rechtliche Grundlage. Besonders auffällig: die Abschleppdienst Zürich GmbH, früher bekannt als Auto Notruf Zürich GmbH. Seit Jahren verärgert sie Autobesitzer.
Die Masche ist immer dieselbe: Wer sein abgeschlepptes Auto zurückhaben will, muss eine überhöhte Gebühr zahlen – und zwar vor Ort, bar oder per Sofortüberweisung. Zusätzlich verlangen die Betreiber oft bis zu 30 Franken pro Tag für die Lagerung.
Wie der Beobachter mehrfach berichtete, ist dieses Geschäftsmodell illegal – und die Verantwortlichen wissen das. Der frühere Firmeninhaber wurde im März 2022 vom Zürcher Obergericht wegen Nötigung und versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 10’500 Franken verurteilt. Laut Urteil häufte er mit seinen fragwürdigen Methoden ein Vermögen von rund einer Million Franken an und zahlte sich monatlich 10’733 Franken netto aus.
Die Strafe war zwar happig, schreckt aber offenbar nicht davon ab, das Geschäftsmodell weiterzubetreiben. Gemäss Handelsregister ist seit letztem Jahr ein neuer Inhaber eingetragen, der aber den gleichen Nachnamen wie sein Vorgänger trägt und im selben Thurgauer Dorf lebt.
1000 Franken pro Fahrzeug
Dieser setzt das Geschäft nicht nur unbeeindruckt fort, er verlangt sogar noch höhere Gebühren. So schleppte die Firma Ende 2024 vier Autos von einem Parkplatz in Wetzikon ZH ab und lagerte sie ein. Der neue Chef verlangte 1000 Franken pro Fahrzeug statt wie bisher rund 700 Franken.
Es nützte auch nichts, dass sich die Fahrzeughalter gemeinsam einen Anwalt nahmen und mit ihm beim Firmensitz erschienen. Der Firmeninhaber blieb stur. Ende 2025 reichte der Anwalt schliesslich Strafanzeige ein. Sie liegt dem Beobachter vor. Die Zürcher Staatsanwaltschaft ermittelt nun erneut wegen Nötigung. Eine Anklage gibt es bisher nicht. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gilt die Unschuldsvermutung.
Ob sich der neue Abschleppkönig davon abschrecken lässt, ist allerdings fraglich. Er scheint jedenfalls erfahren im Umgang mit rechtlich heiklen Geschäften. Bereits 2020 gründete er die Firma H. E. Privé AG, vor der das Konsumentenmagazin «K-Geld» bis heute wegen «zweifelhafter Renditeversprechen» warnt. Demnach drängt die Firma ältere Menschen am Telefon dazu, in Solarparks in Nordmazedonien zu investieren – mit dem Versprechen von bis zu 18 Prozent Jahresrendite. Gemäss Handelsregister hat die Finma deswegen eine Untersuchung beauftragt.
Der Beobachter hat ihn mit den Vorwürfen konfrontiert, er liess die gesetzte Frist von drei Tagen trotz Nachfrage ohne Rückmeldung verstreichen.
Bestehen Sie bei einem privaten Abschleppdienst immer auf einer Rechnung. Falls man sofortige Bezahlung verlangt: Rufen Sie die Polizei . Das ist ein Fall von Nötigung.
- Urteil Obergericht des Kantons Zürich vom 11. März 2022 (SB210094-O/U/ad)
- Strafanzeige vom 13. Dezember 2025
- «K-Geld»: Artikel vom 26. August 2025
Glücklich ist, wer einen Parkplatz findet. Unglücklich, wer dafür später einen Strafzettel kassiert. Beobachter-Mitglieder erfahren nicht nur, wie sich das verhindern lässt, sondern auch was man als Privatperson am besten tut, wenn jemand auf dem Grundstück widerrechtlich ein Auto abstellt.




