Ehemaliger Nationalrat zwingt die ÖV-Branche in die Knie
Lukas Fierz verpasst seinen Anschluss und nimmt den Zug, den ihm die SBB-App vorschlägt. Und kassiert einen Zuschlag für eine fehlende Zone. Nun hat Fierz Recht bekommen – mit Folgen für viele Pendler.

Veröffentlicht am 16. Oktober 2026 - 17:00 Uhr

Machtwort aus Bern: Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hebt eine SBB-Busse auf, weil der Fahrgast nach einer Verspätung dem Routenvorschlag der App folgte – trotz fehlender Tarifzone.
März 2026, am Bahnhof Stadelhofen: Lukas Fierz will nach Rafz ZH. Weil sein Bus aus Küsnacht Verspätung hat, verpasst er den Anschluss. Die SBB-App schlägt ihm die S11 via Winterthur vor. Fierz steigt ein, gerät in eine Kontrolle – und kassiert eine Busse. Der Grund: Auf dieser Strecke fehlt ihm eine Tarifzone. Er hat exakt Fr. 1.10 zu wenig bezahlt.
Klares Gesetz, sture Verkehrswege
Fierz lässt das nicht auf sich sitzen. Der frühere Grünen-Nationalrat und pensionierte Neurologe beruft sich auf Art. 21 des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung (PBG). Dort steht: Verpassen Reisende wegen einer Verspätung den Anschluss, «haben sie Anspruch auf Weiterfahrt ohne Nachzahlung mit dem nächsten geeigneten Kurs». «Klarer kann sich das Gesetz nicht ausdrücken», sagt der 85-Jährige zum Beobachter.
Doch das Contact Center der SBB beharrt auf dem Zuschlag und reduziert ihn lediglich von 70 auf 35 Franken. Als Fierz sich an den Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) wendet, bleibt auch dieser hart. Die Juristen der Verkehrsbetriebe sagen: Fierz hätte die nächste Verbindung in der Tarifzone nehmen müssen, für die er ein Billet besass. So sieht es auch die Ombudsstelle des Kantons Zürich, an die sich der Grünen-Politiker als Nächstes wendet.
Bundesamt gibt Fierz Recht
Doch Fierz ist von seinem Recht überzeugt und zieht vor den Friedensrichter. Bevor es zur Verhandlung kommt, schaltet sich das Bundesamt für Verkehr (BAV) ein: Der Zuschlag sei nicht gerechtfertigt. Der ZVV hatte zuvor vom BAV eine Stellungnahme verlangt. Der Zürcher Verkehrsverbund beugt sich dem Machtwort aus Bern, zieht alle Forderungen zurück und streicht Fierz aus dem Schwarzfahrer-Register. Fierz hat gewonnen, aber seine Wut bleibt. «Es ist ein Skandal», sagt er. «Die Bahnbetreiber schalten auf stur, die Ombudsstelle macht ihren Job nicht, und die Passagiere müssen selber schauen, dass sie zu ihrem Recht kommen.» Nach unzähligen investierten Stunden fordert er nun 2000 Franken Aufwandsentschädigung vom ZVV. Das Geld will Fierz der Berghilfe spenden.
Der Fall Fierz gegen SBB ist mehr als eine Posse. Zwar hält auch das BAV fest, nicht jede Verbindung sei automatisch die «nächste geeignete». Ein wichtiger Faktor sei, dass die SBB-App ihm die Verbindung vorgeschlagen habe. Das BAV hält weiter fest: Wer in der Vergangenheit in einem ähnlichen Fall eine Busse erhielt, kann auch nachträglich Beschwerde einlegen. Die Transportunternehmung müsse das Geld gegebenenfalls zurückerstatten und den Eintrag im Schwarzfahrer-Register löschen. «Die Bestimmungen der Transportunternehmen müssen gesetzeskonform sein.»
Der ZVV schreibt, man nehme den Entscheid des BAV zur Kenntnis und habe entsprechend reagiert. Nun müssen die Branche und das BAV klären, wie man «geeignete Verbindungen» nach Verspätungen künftig definieren werde. Auch der Branchenverband Alliance Swisspass will abklären, ob «die gemeinsamen Tarifbestimmungen in diesem Punkt eventuell präzisiert werden müssen». Das erfordere eine vertiefte rechtliche und fachliche Auseinandersetzung.
In der Zwischenzeit dürfen Passagiere also zumindest hoffen, dass die ÖV-Betreiber bei Verspätungen künftig kulanter sind.
- Bundesgesetz über die Personenbeförderung: Art. 21 Verspätung: Anspruch auf Weiterfahrt
- «Tages-Anzeiger»: «Wie einen Kriminellen behandelt»: Rentner wehrt sich gegen Schwarzfahrer-Zuschlag – und gewinnt




