Es ist heiss im Bezirksgericht Bülach ZH. Vor dem Gerichtssaal V wartet Niels Hagen, der eigentlich anders heisst, auf seine Verhandlung. Wegen einer Billettkontrolle ist er per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 30 Franken verurteilt worden, dazu kommen Verfahrenskosten von 800 Franken und eine Busse von 300 Franken. Dagegen erhebt er Einspruch.

Billettkontrolle an der Bushaltestelle

Im Februar 2025 hat Hagen bei einer Kontrolle im Bus der Linie 768 sein Billett nicht richtig gezeigt, an der nächsten Haltestelle will er aussteigen. Zwei Billettkontrolleure folgen ihm, sie wollen den Fahrausweis nochmals sehen. Hagen will ihn nicht zeigen. Als sie seine Personalien überprüfen wollen, zeigt Hagen den Kontrolleuren keinen Ausweis, obwohl sie ihn mehrfach dazu auffordern.

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Als Hagen weglaufen will, hält einer der Kontrolleure ihn fest, Hagen leistet Widerstand. Weil die Kontrolleure befürchten, dass er die Flucht ergreift, legen sie ihm Handschellen an, um dies zu verhindern, bis die alarmierte Polizeipatrouille eintrifft. Ein paar Monate später folgt der Strafbefehl: Niels Hagen werden Ungehorsam gegen die Anordnung eines Sicherheitsorgans und die Hinderung einer Amtshandlung vorgeworfen.

Beratung mit Chatbot

Strafanzeige gegen Kontrolleur

Zur Verhandlung erscheint Hagen ohne Anwalt, in Shorts und T-Shirt, dafür ausgestattet mit mehreren Hundert Seiten Papier, viele davon handgeschrieben. Als die Verhandlung beginnt, holt er das Schweizerische Strafgesetzbuch aus seiner Laptoptasche. Hagen ist bereit.

Auch einer der Kontrolleure ist als Zeuge geladen. Hagen hat gegen ihn Strafanzeige erstattet. Die Frage des Gerichts, ob ihm das bewusst sei, verneint der Kontrolleur überrascht: «Davon höre ich heute zum ersten Mal.» Ob dazu ein Strafverfahren eröffnet wird, ist derzeit unklar.

Während der Befragung schildert der Kontrolleur den Ablauf der Billettkontrolle so, wie er im Strafbefehl steht. Dazwischen fragt der Richter, ob Hagen während der Kontrolle normal gewirkt habe. Mit einem Seitenblick auf Hagen entgegnet er stoisch: «Was heisst heute schon normal? Ich bin kein Psychologe.» 

«Er ist der Täter, nicht ich»

Nach seiner Befragung verlässt der Kontrolleur den Saal. Bevor Hagen den Sachverhalt schildern soll, befragt ihn der Richter zu seiner Person. Ausser Namen, Geburtsdatum und Wohnort will Hagen nichts preisgeben. Er habe einen HSG-Abschluss, mehr sagt er nicht.

Hagen bestreitet die Vorwürfe. Er behauptet, eine Billettkontrolle dürfe nur in öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden, aber nicht an einer Bushaltestelle daneben. Er gehe mit dem Billettkauf einen Vertrag ein, den er mit dem Verlassen des Busses gekündigt habe. Die Kontrollen und das Verhalten der Kontrolleure mit den Handschellen seien weder rechtmässig noch verhältnismässig. 

In seiner Argumentation stützt sich Hagen immer wieder auf seitenlange Notizen und Auszüge aus Gesetzbüchern. Auch einen Ausschnitt aus einer «SRF Rundschau»-Sendung von 2019 zum Thema Schwarzfahren führt er an. Darin erklärt ein Kontrolleur der Postauto AG, er habe keine rechtliche Grundlage, jemanden festzuhalten, wenn diese Person den Bus verlasse. Auf die Strafanzeige gegen den Kontrolleur angesprochen, meint Hagen nur: «Er ist der Täter, nicht ich.» 

Der Gang vor Gericht wird teuer

Das Gericht wird anders urteilen. Es ist überzeugt, dass sich der Sachverhalt so zugetragen hat, wie der Kontrolleur es geschildert hat. Er wirke glaubhaft und war befugt, Hagen auch an der Busstation nach Billett und Ausweis zu fragen und ihn vor Ort festzuhalten, bis die Polizeipatrouille eingetroffen ist. 

Das bestätigt auch Beobachter-Expertin Norina Meyer: «Kontrolleure haben nicht unbegrenzt hoheitliche Befugnisse, sie sind keine Polizei. Sie dürfen aber – wie alle Bürger – jemanden vorläufig festnehmen, wenn sie diese Person unmittelbar bei einem Verbrechen oder Vergehen ertappen, sofern die Polizei nicht rechtzeitig vor Ort sein kann.» Die Aussage aus dem «SRF Rundschau»-Ausschnitt, auf die Hagen sich vor Gericht gestützt hat, hat ihm nicht geholfen.

Auch finanziell hat sich der Gang vor Gericht für Niels Hagen nicht gelohnt. Das Gericht spricht ihn schuldig und verurteilt ihn zu 15 Tagessätzen à 30 Franken bedingt für zwei Jahre. Auch die Kosten des Gerichts- und des Vorverfahrens von insgesamt 2800 Franken muss er tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ob Hagen während seiner Fahrt im Bus 768 je einen gültigen Fahrausweis dabeihatte, war während der ganzen Verhandlung kein Thema.

Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 2. Juli 2026 veröffentlicht.

Quellen