Frauen heimlich gefilmt – das gilt rechtlich bei Smart Glasses
Smart Glasses boomen – und machen heimliche Aufnahmen zum Kinderspiel. Die Käufer: meist Männer. Der Beobachter zeigt, was in der Schweiz gilt und wie man sich wehrt.

Brillen mit Kamera: Was ist erlaubt?
Digitec Galaxus verzeichnet bei den Smart Glasses einen gewaltigen Verkaufsboom. Dieses Jahr verkaufte der Marktführer bereits viermal so viele schlaue Brillen wie im Vorjahreszeitraum. Interessant ist ein Blick auf die Kundschaft: Neun von zehn Geräten gehen an Männer.
Die Kamera auf der Nase
Technisch sind die Minicomputer auf der Nase durchaus faszinierend. So kann die Brille etwa die Umgebung analysieren und blitzschnell passende Informationen im Sichtfeld einblenden. Doch der technische Fortschritt kollidiert frontal mit etwas ganz Grundlegendem: unseren Persönlichkeitsrechten. Wir können gefilmt werden, ohne dass wir es merken.
Eine Recherche des SWR zeigt: Auf Plattformen wie Tiktok oder Instagram tauchen immer öfter Videos auf, in denen vor allem heimlich gefilmte Frauen vorkommen. Versehentlich entstehen diese Aufnahmen nicht. Es sind selbsternannte Dating-Coaches, Influencer und sogenannte Pick-up-Artists, die gezielt Frauen auf der Strasse ansprechen. Dass sie dabei gefilmt werden und die Aufnahmen online landen, ahnen die Betroffenen nicht.
Dabei gäbe es eigentlich einen Schutz. Die Hersteller verbauen ein kleines Signallicht an der Brille. Sobald die Kamera aufzeichnet, beginnt es zu blinken. Es soll dem Gegenüber signalisieren: Achtung, ich filme! Doch reicht das?
Das Blinklicht hilft kaum
«Die Lämpchen, die zeigen sollen, dass gefilmt wird, werden in der Praxis oft übersehen», sagt Dominika Blonski, die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich. Aus Distanz oder bei Sonnenlicht seien die Lichter schwer zu erkennen. Zudem lassen sie sich leicht manipulieren oder deaktivieren. Im Netz kursieren unzählige Anleitungen und Tipps, wie das am besten geht.
Ein erhöhtes Risiko für unsere Persönlichkeitsrechte sieht auch der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) in den Brillen. Wer damit Personen erkenntlich filmt, müsse sicherstellen, dass Betroffene informiert sind und zustimmen, heisst es im 33. Tätigkeitsbericht des Edöb. Eine Missachtung kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben.
Smart Glasses – das gilt in der Schweiz
Das Filmen im öffentlichen Raum ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt. Sobald Personen erkennbar sind, wird es aber heikel. Es gilt das Recht am eigenen Bild, und auch das Datenschutzgesetz kommt zum Tragen. Das heisst: Gefilmte müssen einwilligen, ausser es liegt ein überwiegendes Interesse vor. Ein solches gibt es aber kaum, wenn jemand nur zum Spass mit Smart Glasses filmt. Strafbar macht sich zudem, wer Personen im Privatbereich – dazu zählt etwa auch eine Garderobe – filmt oder nicht öffentliche Gespräche ohne Einwilligung aller Beteiligten aufzeichnet.
- Direkt ansprechen: Wer bemerkt, dass er oder sie ungefragt gefilmt wird, konfrontiert die Person am besten sofort – und fordert sie auf, die Aufnahme zu stoppen und die Daten zu löschen.
- Personal einschalten: Wenn man im Fitnessstudio, in der Badi oder im Laden gefilmt wird, zieht man am besten das Personal oder die Geschäftsleitung hinzu.
- Polizei beiziehen: Wenn das Gegenüber uneinsichtig reagiert, kann man auch die Polizei holen. Eine Strafsache liegt aber nicht in jedem Fall vor.
- Sich beraten lassen: Wer Aufnahmen erst später online bemerkt, lässt sich am besten rechtlich beraten und wendet sich an den Edöb. Er kann Meldungen über mutmassliche Datenschutzverstösse entgegennehmen und eine Untersuchung einleiten.
- Löschung verlangen: Melden kann man den Beitrag auch bei der Social-Media-Plattform – mit der Aufforderung, diesen zu entfernen.
- Sich zivilrechtlich wehren: Bei einer Verletzung der Persönlichkeit können Betroffene gerichtlich verlangen, dass die Aufnahmen gelöscht werden, sowie Schadenersatz und Genugtuung geltend machen.
- Strafantrag stellen: Heimliche Aufnahmen des Geheim- oder Privatbereichs einer Person sind strafbar. Betroffene können strafrechtlich dagegen vorgehen.
Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 14. August 2026 veröffentlicht und am 7. Oktober 2026 aktualisiert.
- Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (Edöb): 33. Tätigkeitsbericht
- Edöb: Medienmitteilung vom 25. März 2026
- Medienmitteilung Galaxus: Viele Feinde, geshoppt wird trotzdem: Smart-Glasses-Verkäufe vervierfacht
- Tagesschau.de: Heimlich gefilmt mit Smart Glasses






