Der Versuch, mit bestimmten Praktiken ihre sexuelle Orientierung oder ihre Geschlechtsidentität zu ändern – fast jede zehnte queere Person in der Schweiz hat das schon erlebt. Sogenannte Konversionsmassnahmen sind in der Schweiz verbreitet und führen zu grossem Leid bei den Betroffenen. So steht es im neusten Bericht des Bundesrats vom September 2026.

Lea Blattner ist eine solche Betroffene. Die heute 32-jährige lesbische Politikerin unterzog sich während acht Jahren Konversionsmassnahmen. Ein Coach aus ihrem freikirchlichen Umfeld sollte sie lehren, sich wie eine «richtige» Frau zu verhalten und zu kleiden. In zahlreichen Heilungsgottesdiensten sollten ihr Dämonen ausgetrieben werden. Im April 2025 outete sich Blattner öffentlich. Im Frühjahr 2026 trat sie aus ihrer Partei, der EVP, aus. Für ihren Mut ist sie für den Prix Courage nominiert.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Konversionsmassnahmen: Straffrei trotz Leid

Der Bericht des Bundesrats sei besser als erwartet, sagt Blattner. «Es ist wichtig, dass der Bundesrat das Leid anerkennt. Für mich als Überlebende ist das nicht selbstverständlich.» 

In seinem Bericht hält der Bundesrat allerdings auch fest, dass das geltende Recht bereits einen umfassenden Schutz bietet. Eine präzisere Regelung auf Bundesebene könnte jedoch geprüft werden, so der Bundesrat. Er verweist dabei auch auf die Verbote in anderen europäischen Ländern. Wer in Deutschland Konversionsmassnahmen durchführt, dem wird beispielsweise eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe auferlegt. In Frankreich muss man bis zu drei Jahre ins Gefängnis. 

Für Lea Blattner ist ein neues Gesetz zwingend. «Es braucht nun einen klaren rechtlichen Rahmen.» Die Möglichkeiten im geltenden Recht würden zu kurz greifen und seien in der Realität nicht tauglich. Zwar stellen Konversionsmassnahmen eine Persönlichkeitsverletzung dar und erfüllen oft auch Straftatbestände wie Körperverletzung oder Drohung. Wenn die Betroffenen den Praktiken aber zugestimmt haben, bleiben die Handlungen in der Regel straffrei.  

Freikirchen sollen klar Position beziehen

Dazu kommt: Opfer müssten innerhalb von drei Monaten zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. «An Konversionsmassnahmen sind häufig Menschen beteiligt, die einem sehr wichtig sind oder zumindest waren: die eigene Familie, die eigene Kirchgemeinde, Freundinnen, Seelsorger», sagt Blattner. «Mit einer Anzeige riskieren Betroffene, ihr ganzes Umfeld zu verlieren. Das macht diesen Schritt enorm schwierig und folgenreich.»

Blattner verlangt, dass sich auch die Freikirchen klar positionieren. «Ich erwarte von den Freikirchen nicht nur eine öffentliche Distanzierung, sondern eine klare Haltung dazu, was in den eigenen Gemeinden zulässig ist und was nicht.» Dazu würden klare Vorgaben für die Seelsorge und das Gebet gehören. Ebenso die Bereitschaft, Fälle aufzuarbeiten. «Ich habe selbst erlebt, wie meine Erfahrungen abgestritten oder nicht ernst genommen wurden. Betroffene sollten zukünftig nicht mehr das Gefühl bekommen, sie müssten beweisen, dass es Konversionsmassnahmen in ihren Kirchen überhaupt gibt.»

Als Nächstes entscheidet die Rechtskommission des Ständerats, ob der Bundesrat eine neue Verbotsnorm ausarbeiten muss.
 

Newsletter abonnieren

Der Newsletter «Richtig wichtig» ist Ihr direkter Draht in die Beobachter-Chefredaktion: Gedanken, Haltung und Lesestoff zu den Themen, die die Schweiz beschäftigen. Alle zwei Wochen am Samstagmorgen.

 


Wenn Sie diesen Newsletter abonnieren, erklären Sie sich mit unseren Richtlinien zum Datenschutz einverstanden.