Jetzt gilts ernst, Eltern: Körperstrafen sind verboten
Eine neue Bestimmung im ZGB hält nun explizit fest: Kinder darf man nicht schlagen. Der Beobachter erklärt, was das bedeutet.

Kinder besser vor Gewalt schützen: Das neue ZGB setzt ein klares Signal.
Mal einen Klaps auf den Hintern oder eine Ohrfeige, wenn das Kind nicht spurt – dass das nicht geht, steht seit dem 1. Juli 2026 im Zivilgesetzbuch (ZGB). Das sogenannte Züchtigungsrecht wurde zwar schon im Jahr 1978 abgeschafft. Doch erst jetzt ist das Verbot ausdrücklich im Familienrecht verankert.
Teile der SVP gegen das Verbot
Der Nationalrat hat sich schon im Mai letzten Jahres mit 134 zu 56 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Gesetzesanpassung ausgesprochen. In der darauffolgenden Herbstsession zog der Ständerat nach. Er nahm den Gesetzesentwurf mit 33 zu 4 Stimmen und 7 Enthaltungen an.
Nur ein Teil der SVP-Fraktion sträubte sich dagegen: Es sei jeder einzelnen Familie selbst überlassen, wie sie sich organisieren wolle, sagte etwa SVP-Nationalrat Manfred Bühler in der Beratung. Auch wenn körperliche Gewalt gegenüber Kindern nicht zu befürworten sei, sei die reine Androhung von körperlichem Zwang nützlich, um eine gewisse Autorität durchzusetzen, so Bühler.
Der Beobachter erklärt, was die neue Bestimmung im ZGB bedeutet.
Was galt bereits bisher?
Die Bundesverfassung räumt Kindern und Jugendlichen einen grundrechtlichen Anspruch auf Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung ein. Dazu gehört auch die körperliche und psychische Unversehrtheit. Die Uno-Kinderrechtskonvention, die auch in der Schweiz gilt, stellt das Kindeswohl in den Vordergrund. Und das Strafrecht stellt zum Beispiel Tätlichkeiten und Körperverletzungen unter Strafe.
Was ändert sich durch den neuen Artikel im ZGB?
Der neue Artikel hat Leitbildcharakter. Er setzt ein klares Signal an die Gesellschaft: Gewalt wird in der Erziehung von Kindern nicht toleriert. Körperstrafen und andere erniedrigende Behandlungen sind verboten.
Warum ist das nötig? Weil die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen eines gemeinsam haben: Sie sind schwammig und enthielten noch kein deutliches Verbot jeglicher körperlicher und psychischer Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Der neue Artikel stellt also auch in anderen Rechtsgebieten einiges klar.
Tipps, wie eine gewaltfreie Erziehung gelingt
Beispiel: Eine Tätlichkeit ist die mildeste Form einer strafbaren Körperverletzung. Sie liegt aber erst vor, wenn sie «das allgemein anerkannte und gesellschaftlich geduldete Mass» überschreitet. Bisher konnte das je nach Auslegung heissen, dass gelegentliche, leichte körperliche Züchtigungen erlaubt und straffrei sind.
Der neue Artikel im ZGB stellt klar, dass das Mass bei jeder Art von körperlicher Gewalt gegen Kinder überschritten ist.
Genügend Beratungsangebote
Neben dem Züchtigungsverbot nimmt der neue Artikel auch die Kantone in die Pflicht: Sie müssen dafür sorgen, dass Eltern und Kinder bei Erziehungsproblemen rasch und unkompliziert Hilfe holen können. Unabhängig davon, ob sie gemeinsam nach Lösungen suchen oder einzeln Rat brauchen – die Kantone sind dafür verantwortlich, dass genügend Beratungs- und Unterstützungsangebote bereitstehen.
Hinweis: Dieser Artikel wurde am 6. Mai 2025 erstmals veröffentlicht und am 1. Juli 2026 aktualisiert.
Ohrfeigen, Klaps auf den Hintern: Welche Erfahrungen haben Sie bei der Erziehung gemacht? Schreiben Sie uns in den Kommentaren.
- Bundesrat: Gewaltfreie Erziehung: Neue Bestimmungen gelten ab dem 1. Juli 2026
- Nationalrat: Sitzung 5. Mai 2025, Geschäft Nr. 24.077, Zivilgesetzbuch (Gewaltfreie Erziehung), Änderung
- Ständerat: Sitzung 9. September 2025, Geschäft Nr. 24.077, Zivilgesetzbuch (Gewaltfreie Erziehung), Änderung
- Bundesverfassung: Artikel 11, Schutz der Kinder und Jugendlichen
- Uno-Kinderrechtskonvention: Artikel 3, Kindeswohl
- Strafgesetzbuch: Artikel 126, Tätlichkeiten






