Die Zellen sind voll, das Personal arbeitet am Limit. Das Waadtländer Gefängnis Bois-Mermet in Lausanne hatte 2024 eine Auslastung von 166 Prozent. Die Gefängnisse der Schweiz waren im Dezember 2025 im Schnitt zu 94 Prozent belegt – das zeigen Zahlen des Schweizerischen Kompetenzzentrums für den Justizvollzug (SKJV). 

Gleichzeitig zeigt das Bundesamt für Statistik (BFS) ein absurdes Bild: 43,6 Prozent aller Gefängniseintritte waren 2024 sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen der Busse. Die werden verhängt, wenn Personen Bussen nicht bezahlen können. Das heisst: Tausende Menschen landen im Gefängnis – nicht, weil sie eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen, sondern weil sie arm sind.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Benjamin Brägger, Experte für Strafvollzug, erklärt im Interview, wie sich dieser Teufelskreis aus Überbelegung und Armut durchbrechen liesse.

Beobachter: Herr Brägger, ist das Gefängnis zum Inkassobüro für Arme geworden?
Benjamin Brägger: Das System mit der Geldstrafe als Hauptsanktion geht nicht auf. Tatsächlich betrifft es häufig Leute, die entweder in sozial prekären Lagen, in Randständigkeit oder Drogenabhängigkeit leben. Diese Menschen haben oft kein geregeltes Einkommen. Wenn man diese Personen mit Geld straft, führt das ins Leere.

Ergibt es Sinn, kleinere Gesetzesverstösse – also Übertretungen – nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen?
Ich bin kein Anhänger davon. Da ist mir die Gerechtigkeitsperspektive sehr wichtig – dass alle Leute gleichbehandelt werden. Ich bin deshalb der Meinung, dass es Sanktionen braucht. Die entscheidende Frage ist vielmehr, welche Sanktionen das sind. Denn es ergibt dann gleichzeitig keinen Sinn, einen Teil der Gesellschaft mit einer Geldstrafe zu belegen, die sie nicht bezahlen kann.

Chatbot Rechtsberatung

Welche Lösungsansätze gibt es dann?
Man müsste eine neue Strafe ins Gesetz aufnehmen, die auch bei Personen ohne Geld einfach umsetzbar ist. Zuerst müsste man die finanziellen Verhältnisse abklären: Die, die zahlen können, erhalten eine Geldstrafe – die anderen müssen zum Beispiel gemeinnützige Arbeit verrichten.

Die gemeinnützige Arbeit gibt es ja bereits.
Genau. Es gibt tolle, niederschwellige Projekte, die funktionieren: In Zürich auf dem Kasernenareal können Leute mit ihren Dokumenten unangemeldet erscheinen und dann einfache manuelle Arbeit ausüben. Der Kanton regelt alles, so dass die Menschen das sofort in diesem geschützten Rahmen abarbeiten können. Das spricht sich rum – weil es unkompliziert ist und keine digitalen Hürden hat.

Welche Alternativen kommen Ihnen sonst noch in den Sinn?
Die Kriminalstrafe hat sich über die Jahre stetig weiterentwickelt. Gerade bei jungen Menschen könnte man beispielsweise den Zugang zu elektronischen Geräten oder sozialen Medien begrenzen. Das wäre innovativ, kostengünstig und nicht desozialisierend.

Wenn Sie morgen eine einzige Regelung im Schweizer Strafgesetzbuch ändern könnten, um das System zu entlasten: Welche wäre das?
Es gibt eine sehr hinderliche Bestimmung im Strafgesetzbuch: Artikel 79a Absatz 2. Er besagt, dass eine Strafe nicht in gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden kann, wenn eine Person wegen einer unbezahlten Geldstrafe ins Gefängnis soll. Das Parlament müsste einfach diesen zweiten Absatz des Artikels aus dem Gesetz streichen. Ohne diesen Absatz könnten auch umgewandelte Fälle noch in gemeinnützige Arbeit überführt werden – und die Leute könnten ihre Schuld konstruktiv begleichen, statt eine Zelle zu blockieren. Zwei Fliegen mit einer Klappe.

Ihre Meinung ist gefragt

Welche anderen Sanktionen wären Ihrer Meinung nach sinnvoll? Teilen Sie Ihre Ideen mit uns in den Kommentaren.