11. März 2026. In einem Frauenfelder Einkaufszentrum greift ein Mann zwei Knaben ans Gesäss. Kurz darauf wird er festgenommen.

Der Mann wehrt sich gegen die bis zum 29. April angesetzte Untersuchungshaft. Der Griff an den Po sei lediglich eine harmlose sexuelle Belästigung und damit aus juristischer Sicht nur eine Übertretung. Eine Untersuchungshaft sei daher rechtlich nicht vorgesehen.

Doch statt ihn freizulassen, verlängert das Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft Frauenfeld die Frist bis zum 29. Juni. Gleichzeitig wird ein Gefährlichkeitsgutachten in Auftrag gegeben.

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Hemmschwelle überschritten

Auch gegen diese Verlängerung wehrt sich der Inhaftierte, wiederum erfolglos. Sechs Wochen später ruft er das Bundesgericht in Lausanne an. Er sei umgehend aus der Haft zu entlassen und zurück in die fürsorgerische Unterbringung in sein Wohnheim zu versetzen, verlangt er. Doch das Gericht folgt seiner Beschwerde nicht.

Der zuständige Bundesrichter begründet dies damit, dass der Mann mit dem körperlichen Übergriff im Einkaufszentrum die Schwelle von reinen Fantasien zu tatsächlichen Taten überschritten habe. Dies sei ein gravierender «Dammbruch».

Die Vorgeschichte des Mannes macht den Entscheid des Bundesgerichts nachvollziehbar. 2024 machte sein damaliger Psychiater eine Gefährdungsmeldung, worauf sich der Patient freiwillig in die Universitäre Psychiatrische Klinik in Bern (UPD Bern) einwies.

Chloroform bestellt

Der Grund für die Gefährdungsmeldung: Der Mann hatte exzessive sexuelle Begierden bezüglich eines zehnjährigen Nachbarsjungen entwickelt. Selbst die Verabreichung von Antiandrogenen, die die Wirkung männlicher Sexualhormone hemmen sollten, konnte diese Fantasien nicht stoppen. Wegen des Wunsches, diesen Nachbarsjungen zu betäuben und zu entführen, hatte er sich im Darknet bereits Chloroform besorgt.

Aus den damaligen Akten der UPD Bern geht laut Urteil hervor, dass der Inhaftierte noch während seines Aufenthalts in der Klinik aktiv die Anwesenheit von Kindern gesucht hatte. Zudem besuchte er während dieser Zeit mehrere Webseiten zum Kauf von Chloroform und suchte nach Medienberichten über Kindsentführungen. Gegenüber der Staatsanwaltschaft Bern hatte er ausgesagt, täglich fünf- bis zehnmal den Gedanken zu haben, ein Kind zu entführen und zu vergewaltigen. Dass er wiederholt aus psychiatrischen Einrichtungen abgehauen war, wo er sich im fürsorgerischen Freiheitsentzug befand, sprach auch nicht für ihn.

80-prozentige Gefahr

Sogar der Inhaftierte selbst schätzte die Gefahr, einen Jungen sexuell zu missbrauchen, bei etwa 50 Prozent ein – solange er eingeschlossen ist. In Freiheit sah er die Gefahr bei 80 Prozent. Es bestehe also eine akute, implizite Drohung für schwerste Sexualdelikte an Kindern, so das Gericht. Das alles rechtfertige die Präventivhaft zum Schutz der Allgemeinheit.

Da ein Gesuch des Mannes um unentgeltliche Rechtspflege gutgeheissen worden war, erhebt das Gericht keine Kosten. Die Rechtsanwältin, die als unentgeltliche Rechtsbeiständin eingesetzt war, erhält 1500 Franken aus der Gerichtskasse. Sollte der Mann jemals zu Geld kommen, muss er diese 1500 Franken nachzahlen.

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