«Operation Chargeback»: Sind Sie auch betroffen?
Ein internationales Netzwerk von Kriminellen hat über Jahre Kleinstbeträge von Kreditkarten abgebucht, oftmals ohne dass die Opfer dies merkten. So finden Sie heraus, ob Sie auch betroffen sind.

Veröffentlicht am 6. November 2025 - 14:06 Uhr
Die «Operation Chargeback» hatte es in sich: Am Dienstag schwärmten Ermittlerinnen und Ermittler in neun Ländern aus, um Razzien durchzuführen. 18 Personen wurden dabei verhaftet. Zusammen mit 26 weiteren werden sie verdächtigt, zwischen 2016 und 2021 die Kreditkarten von rund vier Millionen Betroffenen in 193 Ländern mit Kleinbeträgen belastet zu haben.
Die Schadensumme: mindestens 300 Millionen Euro. Dabei hatten die Opfer Glück: Nach Erkenntnissen des deutschen Bundeskriminalamts versuchten die Täter, für weitere 750 Millionen Euro Kreditkarten zu belasten. Dabei scheiterten sie aber, weil viele Kreditkartennummern nicht mehr gültig waren.
19 Millionen Fakeabos abgeschlossen
Das Vorgehen der Täter war äusserst raffiniert: Sie kreierten über 2000 Schein-Websites, auf denen man angeblich Abonnemente für Streaming-, Dating- oder andere Unterhaltungsangebote abschliessen konnte. Die Websites «dienten ausschliesslich dem Zweck, Kreditkarten der Geschädigten mit entsprechenden Gebühren zu belasten», schreibt das Bundeskriminalamt.
Die monatlich abgebuchten Beträge seien dabei bewusst klein gehalten und mit kryptischen Verwendungszwecken versehen worden. Die Betrüger hätten auf diesen Websites mit den Kreditkarten der Opfer mehr als 19 Millionen Fakeabos abgeschlossen.
Die Schweizer Behörden waren gemäss Bundeskriminalamt nicht in die Ermittlungen involviert. Dennoch ist es möglich oder sogar sehr wahrscheinlich, dass die Verdächtigen auch Kreditkartenkundinnen und -kunden aus der Schweiz ins Visier genommen haben.
Wenig Hoffnung für Betroffene
Die betrügerischen Transaktionen sind auf der Kreditkartenabrechnung nur schwer zu erkennen, da es sich meist um Kleinbeträge handelt. Das Bundeskriminalamt hat eine Liste veröffentlicht, auf der die auf den Kreditkartenabrechnungen angegebenen Verwendungszwecke aufgeführt sind.
Finanzexperte Martin Müller vom Beobachter-Beratungszentrum macht potenziellen Opfern aber wenig Hoffnung: «Gegen die Abbuchung durch die Kreditkartenfirma kann man nach so langer Zeit wohl kaum mehr etwas ausrichten. Die Belastungen gelten nach 30 Tagen als autorisiert. Man müsste deshalb schon sehr gute Gründe vorbringen können, warum man zwischen 2016 und 2021, als die Betrügereien passierten, nicht in der Lage war, die falschen Abbuchungen zu entdecken.»
- Bundeskriminalamt: «Operation Chargeback»
- Bundeskriminalamt: Liste der mutmasslich auffälligen Verwendungszwecke




