Pflegefachmann plündert Patienten-Portemonnaies
Ein junger Pfleger beklaute in einer Aargauer Rehaklinik systematisch Patienten. Mit deren Kreditkarten finanzierte er sich ein Leben zwischen McDonald’s, Bars und Kioskbesuchen.

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 - 16:01 Uhr

In einer Aargauer Klinik hat ein Pfleger systematisch Patienten bestohlen.
Gelegenheit macht Diebe. Das trifft wohl auch in diesem Fall zu: In einer Aargauer Rehaklinik, einem Ort, der eigentlich der Genesung dient, nutzte ein Angestellter seine Position für kriminelle Zwecke aus.
Über Monate hinweg bediente sich der damals 22-jährige Pflegefachmann an den Brieftaschen von Patienten. Das geht aus einem Strafbefehl hervor, der dem Beobachter vorliegt.
Kreditkarten und Bargeld aus Patientenzimmer geklaut
Die Seriendiebstähle ereigneten sich zwischen August 2024 und Januar 2025. Das Vorgehen war dabei stets das gleiche: Der Pfleger verschaffte sich Zugang zu den Patientenzimmern und entwendete gezielt Bargeld und Bankkarten aus Nachttischen, Schränken oder unbeaufsichtigten Handtaschen. Fast jeden Monat war er im Besitz einer neuen gestohlenen Karte, womit er sich hier und da etwas gönnte.
Um das in Relation zu setzen: Mit einer dieser Karten tätigte er innert dreier Wochen über 150 Transaktionen und gab dabei insgesamt 2690 Franken aus.
Die anderen entwendeten Karten nutzte er zwar weniger intensiv, doch der Strafbefehl zeigt detailliert auf, wofür: ein Kebab hier, ein Einkauf bei Coop oder Migros dort, dazwischen Besuche bei McDonald’s oder einem Kiosk. Meist reichte es auch noch für einen Besuch bei der lokalen Sportsbar.
Insgesamt erbeutete der Pfleger 4500 Franken
Auffällig dabei: Fast alle Beträge lagen unter der Kontaktlos-Grenze, häufig sogar unter 30 Franken. Mit dieser Taktik umging er die PIN-Eingabe. Gelegentlich kaufte er sogar innerhalb weniger Minuten mehrmals in derselben Filiale ein.
Zusätzlich zu den Kartenmissbräuchen liess er in einem anderen Fall gleich ein ganzes Portemonnaie mitgehen, das nebst Ausweisen 500 Franken und 200 Euro Bargeld enthielt. Die Deliktsumme beläuft sich alles in allem auf rund 4500 Franken in insgesamt sechs verschiedenen Fällen.
Hohe Geldstrafe und DNA-Profil für den Täter
Die Staatsanwaltschaft Aargau verurteilte den Mann wegen Diebstahls sowie betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage. Er muss eine Busse von 2500 Franken plus 1200 Franken Gebühren bezahlen.
Zusätzlich ordnete die Staatsanwaltschaft die Erstellung eines DNA-Profils an – mit der Begründung, dass die hohe Frequenz der Taten auf eine erhebliche Rückfallgefahr hindeutet.
- Strafbefehl Kanton Aargau




