Gabriel Marthaler ist in allerbester Partylaune: Es ist Freitagabend, und im Job läuft es dem Elektroinstallateur gerade. Der 45-Jährige, der eigentlich anders heisst, setzt sich um 20 Uhr an den Tresen der Gräbli-Bar in der Zürcher Altstadt. Er trinkt «ein Bier nach dem anderen» – wie er später dem Strafrichter erzählen wird. Er spendiert da einen Weisswein, dort eine Margarita. «Wenn ich getrunken habe, werde ich redselig», sagt Marthaler.

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Unzählige Stunden und Drinks später hört Marthaler mit, was die beiden Männer neben ihm an der Bar besprechen. Er findet ihre Diskussion «völlig sinnlos». Worum es geht, spielt keine Rolle im Verfahren. Marthaler «labert rein». Das passt dem Nachbarn, Max Freuler, gar nicht. Auch er heisst in Wirklichkeit anders. Freuler sagt dem Störenfried deutlich die Meinung. Also dreht sich Marthaler wieder auf die andere Seite, seinen Freunden zu, und «labert dort weiter».

Doch die Geschichte ist noch nicht zu Ende. Gegen 8 Uhr morgens geht Marthaler nach draussen für die letzte Zigarette zum letzten Bier. Da sitzt Freuler an einem Tischchen und töggelt auf seinem Smartphone herum.

Gemäss Marthaler steht Freuler auf, packt ihn am Kragen und sagt: «Ich bringe dich zum Schweigen.» Marthaler erschrickt und stösst Freuler weg. Die zwei Betrunkenen fallen zusammen über den Tisch zu Boden.

Falsch, sagt Freuler: Er habe Marthaler nie gepackt, im Gegenteil. Marthaler sei ihm schon den ganzen Abend «auf den Keks gegangen». Er sei vor ihm nach draussen geflüchtet, doch Marthaler sei ihm gefolgt und habe ihn angegriffen.

Schwere Gehirnerschütterung

Fest steht gemäss Anklageschrift: Marthaler schlägt Freuler am Boden zweimal ins Gesicht. Freuler fällt in Ohnmacht. Er muss ins Spital, erleidet «Blutergüsse und Hautabschürfungen an der rechten Gesichtsseite». Der Staatsanwalt beantragt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 140 Franken und eine Busse von 300 Franken gegen Marthaler. Wegen einfacher Körperverletzung.

Beratung mit Chatbot

Zusätzlich erzählt Freuler dem Richter: Es war eine schwere Gehirnerschütterung, er musste tagelang im dunklen Zimmer liegen und sich dauernd übergeben. Die Narbe im Gesicht sieht man immer noch.

Angemessene Notwehr-Reaktion?

Marthalers Verteidiger beantragt, seinen Mandanten freizusprechen: Weil er in Notwehr geprügelt habe. Laut Gesetz macht sich nicht strafbar, wer einen Angriff abwehrt – falls er das in «angemessener Weise» tut. Die zwei Faustschläge seien angemessen gewesen, sagt der Anwalt. Denn flüchten hätte Marthaler nicht können, alles ging zu schnell. Und mit einem weniger gravierenden Mittel hätte sich Marthaler nicht schützen können – schliesslich ist er klein und schmächtig, Freuler grösser und stärker.

Zum Schluss sagt Marthaler, es tue ihm leid.

Angeklagter findet Weg ins Gericht nicht

Das Gericht zieht sich zurück zur Beratung, das Urteil soll um 11.30 Uhr bekannt gegeben werden. Doch um diese Zeit ist von Marthaler keine Spur. Er lässt über seinen Anwalt ausrichten: Er habe sich verlaufen und finde das Gericht nicht mehr.

Eine halbe Stunde später verkündet der Richter: Marthaler ist der einfachen Körperverletzung schuldig. Weil von der Gehirnerschütterung und der Narbe nichts in der Anklageschrift steht – sonst wäre eine schwere Körperverletzung infrage gekommen.

Notwehr lässt der Richter nicht gelten. Zwar habe eine Notwehrsituation bestanden, als Freuler den beschuldigten Marthaler am Kragen gepackt habe. Marthaler durfte ihn wegstossen. Doch als die beiden Männer am Boden landeten, habe es keinen Grund mehr gegeben, Freuler auch noch zwei Faustschläge zu verpassen.

Statt der beantragten 90 Tagessätze verhängt der Richter nur 80 – weil Marthaler «aufrichtige Reue» gezeigt habe. Er hat mehrmals versucht, sich zu entschuldigen.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Quellen
  • Anklageschrift vom 10. Februar 2026
  • Verhandlung vor dem Einzelrichter am Bezirksgericht Zürich vom 15. April 2026
  • Rechtfertigende Notwehr: Artikel 15 Strafgesetzbuch