Krieg um Gartenschlauch eskaliert
Ein Schlauch, ein Stein und eine Handvoll Erde landen vor Bundesgericht. Doch es steht Aussage gegen Aussage.

Veröffentlicht am 26. März 2026 - 16:55 Uhr

Zusammen mit etwas Erde kann so ein Gartenschlauch eine hässliche Schlammbrühe verursachen. Und Nachbarn zum Ausrasten bringen.
Es ist ein lauer Abend im Mai, irgendwo auf dem Land im Kanton Luzern. Doch die Idylle trügt: Ein Mann stürmt auf eine Frau zu, packt sie an den Oberarmen, drückt sie runter, sie fällt auf die Strasse. Sie will sich wieder aufrichten, doch er greift sich einen faustgrossen Stein, geht auf sie zu, hebt den Stein über den Kopf und zielt auf sie. Ihr Ehemann rennt heran, will seiner Frau helfen.
Der Mann lässt den Stein fallen, nimmt stattdessen eine Eisenstange von der Bauabschrankung und bedroht damit den Ehemann. Die Frau reisst den Gartenschlauch an sich und spritzt dem Eisenstangen-Mann ins Gesicht. So kann ihr Gatte ihm die Stange wegnehmen. Ein Nachbar kommt dazu, er trennt die Streithähne, alle gehen wieder nach Hause.
Drohung und Tätlichkeiten
So schildern die Frau und ihr Gatte das Geschehen. Die Staatsanwaltschaft glaubt ihnen und erlässt einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten: Drohung und Tätlichkeiten, bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 120 Franken mit zweijähriger Probezeit, plus eine Busse von 800 Franken.
Das Traurige an der Geschichte: Die beiden Männer wohnen nicht nur nebeneinander, sie sind Brüder. Und haben seit Jahren Streit. Darum genügt ein bisschen Wasser, damit alles eskaliert. Laut dem Ehemann ging das so: Der Beschuldigte verteilte Erde auf der gemeinsamen Zufahrtsstrasse und setzte alles mit dem Schlauch unter Wasser. Um ihn und seine Frau mit dem Schlamm zu ärgern – und das nicht zum ersten Mal.
Am besagten Abend sah die Frau den aufgedrehten Schlauch auf der Strasse liegen und legte ihn ins Bachbett. Als sie fünf Minuten später wieder schaute, spritzte der Schlauch wieder volle Kanone auf die Zufahrtsstrasse. Sie wollte ihn wieder ins Bachbett legen. Der Beschuldigte ging «schnell und wütend» auf sie zu, wie das Gericht später feststellen würde. Dann kam es zur eingangs erwähnten Szene.
Alles soll ganz anders gewesen sein
Falsch, es ist ganz anders passiert, sagt der Beschuldigte und erhebt Einsprache gegen den Strafbefehl. Da sei zwar ein Streit gewesen, ja. Aber er habe die Frau nicht tätlich angegriffen, nie mit einem Stein bedroht und schon gar nicht mit einer Eisenstange hantiert.
Der Mann hat keinen Erfolg mit der Einsprache. Das Bezirksgericht Hochdorf spricht ihn schuldig, das Kantonsgericht Luzern schmettert seine Berufung ab und setzt die Tagessätze auf 140 Franken herauf, die Busse dafür auf 600 Franken herunter.
Der Mann zieht weiter ans Bundesgericht, doch auch das hat kein Musikgehör. Es sei nicht willkürlich von der Vorinstanz, sich auf die Aussagen der Frau und ihres Gatten abzustützen. Das Kantonsgericht habe sein Urteil nachvollziehbar und «einlässlich begründet» und insbesondere die möglichen Vorbehalte gegenüber den Aussagen dargelegt: Weil die beiden verheiratet sind, sei ein Loyalitätskonflikt nicht auszuschliessen. Darum, so die Vorinstanz, seien die Aussagen zwar mit Vorsicht zu geniessen, aber die Glaubwürdigkeit sei nicht per se eingeschränkt. Hinzu kommt: Die Aussagen der Frau seien «gleichbleibend und detailliert», jene des Ehemannes «detailliert, nachvollziehbar und stimmen im Kernbereich mit den Aussagen der Frau überein».
Im Gegensatz dazu vermögen alle Argumente des Beschuldigten das höchste Gericht nicht zu überzeugen: Er beschränke sich darauf, «die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz zu kritisieren und im Übrigen darzulegen, von welcher Sachlage seiner Auffassung nach auszugehen wäre und welche Schlüsse daraus zu ziehen wären». Doch darauf sei nicht einzutreten. Das Gericht weist seine Beschwerde ab.
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