Strafanzeige erstattet – bekomme ich Auskunft zum Verfahren?
Ich habe einen rassistischen Onlinekommentar bei der Polizei angezeigt. Werde ich informiert, wie das Verfahren nun weitergeht?

Veröffentlicht am 6. Mai 2026 - 06:00 Uhr

Nein, nicht automatisch. Nur weil Sie eine Straftat angezeigt haben, haben Sie keine besonderen Parteirechte. Das bedeutet, dass Sie weder die Akten einsehen noch aktiv am Prozess mitwirken können.
Anders sieht es nur aus, wenn Sie selbst als geschädigte Person oder Privatklägerin am Verfahren teilnehmen. Doch die Strafverfolgungsbehörden müssen Ihnen sagen, wie das Verfahren ausgegangen ist – wenn Sie danach fragen. Sie müssen also selbst aktiv werden.
Am besten erkundigen Sie sich nach einiger Zeit schriftlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Beziehen Sie sich dabei direkt auf Ihre Strafanzeige. Sie erfahren zwar nicht alle Details, aber zumindest, ob ein Strafverfahren eingeleitet und wie es erledigt wurde.
Wenn Anzeichen darauf hindeuten, dass ein Straftatbestand erfüllt ist, leitet die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung ein. Mit einem Beobachter-Abo erfahren Sie, wie ein solches Verfahren abläuft und welche Rechte Beschuldigte haben, wenn ihnen etwa eine Untersuchungshaft, eine Beschlagnahmung oder eine Hausdurchsuchung droht.




