Jetzt zählt jeder Tag. Ein Strafbefehl ist ein Urteil «per Post» von der Staatsanwaltschaft – ohne dass ein Gericht Sie jemals angehört hat. Wenn Sie nicht reagieren, wird er nach wenigen Tagen rechtskräftig. Das heisst: Er gilt wie ein richtiges Gerichtsurteil.

Wenn Sie nicht einverstanden sind, müssen Sie sich schnell wehren. Denn die Frist ist sehr knapp: Eine Einsprache kann man nur innerhalb von genau zehn Tagen ab Erhalt erheben.

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Am besten reagieren Sie also sofort und per Einschreiben. So können Sie nachweisen, dass Sie das Schreiben rechtzeitig bei der Post aufgegeben haben. Begründen müssen Sie Ihre Einsprache in einem ersten Schritt noch nicht unbedingt. Wenn Sie diese zehntägige Frist verpassen, ist die Sache grundsätzlich gelaufen – egal, wie unschuldig Sie sind.

Tipp: Verlangen Sie im Zweifelsfall sofort Einsicht in die Akten. Nur so können Sie abwägen, welche Beweise tatsächlich gegen Sie vorliegen.

Die Abbildung der Figur «Helvetia», wie man sie auf den Schweizer Geldmünzen kennt, steht vor einer Landkarte, welche die Schweiz zeigt. Der Beobachter beantwortet für Ratsuchende Fragen zum Thema Staat. Buchen Sie jetzt einen Beratungstermin
Beratung zum Strafverfahren
Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, weil Sie mit einem Strafbefehl nicht einverstanden sind, können die Verfahrenskosten schnell 1000 Franken und mehr betragen. Die Fachleute des Beobachter-Beratungszentrums schätzen für Sie ein, ob sich eine Einsprache lohnt.

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