Kaugummi weggeworfen? Das kostet neu 80 Franken
Wer bei einer kleinen Sünde erwischt wird, zahlt schnell und ohne grosses Verfahren. Ab dem 1. August gilt das schweizweit auch für Abfallsünder: Wer Zigarettenstummel oder Verpackungen liegen lässt, wird neu nach einheitlichen Regeln gebüsst.

Veröffentlicht am 30. Juli 2026 - 10:45 Uhr

Littering war schon bisher in den meisten Gemeinden verboten. Ab 1. August ist das Verbot auf gesamtschweizerischer Ebene verankert.
Schluss mit dem kantonalen Flickenteppich: Wer die Zigarette auf das Trottoir schnippt oder die Sandwichschachtel im Park liegen lässt, riskiert ab dem 1. August eine schweizweit einheitliche Busse. Damit nimmt der Bund das Littering neu in seine Bussenliste auf. Doch wie funktioniert dieses unbürokratische Schnellverfahren ohne Gericht? Der Beobachter zeigt, was bei den Ordnungsbussen gilt.
Was sind Ordnungsbussen?
Das sind Bussen für kleinere Regelverstösse. Wir kennen sie vor allem aus dem Strassenverkehr: Kurz mal falsch parkiert, und schon klemmt die Quittung unter dem Scheibenwischer.
Gibt es Ordnungsbussen nur bei Verkehrsdelikten?
Nein. Es werden auch andere Bagatellen in diesem Schnellverfahren abgehandelt. Die Bussen drohen etwa auch jemandem, der beim Kiffen erwischt wird, in der Schonzeit fischt oder eine geschützte Pflanze pflückt. Und auch jemandem, der Abfall liegen lässt.
Muss man Verfahrenskosten tragen?
Nein. Ordnungsbussen werden in einem vereinfachten Verfahren abgehandelt, in dem keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Wer darf Ordnungsbussen verteilen?
Die Polizei, aber auch Försterinnen, Wildhüter oder andere Beamte einer zuständigen Verwaltungsbehörde. Jedoch nur dann, wenn die zuständige Person einen direkt ertappt – oder wenn man beim Fahren geblitzt wird.
Kann man verlangen, dass die Polizistin sich ausweist?
Ja. Wer Ordnungsbussen verteilt, muss sich gegenüber der beschuldigten Person ausweisen. Bei uniformierter Polizei gilt in vielen Kantonen die Uniform als Ausweis.
Kann ein Polizist selbst festlegen, wie hoch die Ordnungsbusse ausfällt?
Nein. Die Höhe der Bussen ist in der Bussenliste konkret und klar definiert.
Wie hoch sind die Bussen nun bei Littering?
Es kommt auf das Ausmass der Abfallsünde an: Wer etwa einen Zigarettenstummel oder eine Dose liegen lässt oder einen Kaugummi wegwirft, muss mit einer Ordnungsbusse von 80 Franken rechnen. Wer mehrere solche Kleinabfälle nicht korrekt entsorgt, zahlt 100 Franken. Grössere Siedlungsabfälle kosten – je nach Volumen – 150 oder 250 Franken.
Gibt es auch Bagatelldelikte, bei denen keine Ordnungsbusse möglich ist?
Ja. Wer durch sein Verhalten andere gefährdet oder verletzt oder einen Sachschaden verursacht oder zusätzlich noch andere Straftaten begeht, kommt nicht mit einer reinen Ordnungsbusse davon.
Sind die Bussen für alle gleich hoch?
Ja. Es kommt nicht darauf an, wer man ist und ob man Vorstrafen hat. Keine Ordnungsbussen erhalten aber Jugendliche, die das 15. Altersjahr noch nicht vollendet haben. Für sie gilt das Jugendstrafrecht.
Werden die Bussen höher, je öfter man erwischt wird?
Nein. Man zahlt, und die Sache ist erledigt. Wer etwa immer wieder beim Kaugummi-Ausspucken erwischt wird, zahlt jedes Mal 80 Franken. Frühere Ordnungsbussen beeinflussen die Höhe weiterer Bussen nicht. Und sie werden auch nicht in ein Register eingetragen .
Was passiert, wenn man mehrere Bagatelldelikte auf einmal begeht?
Dann werden die Beträge grundsätzlich zusammengezählt, und es gibt eine Gesamtbusse. Wenn sie höher ist als 600 Franken, wird ein ordentliches Strafverfahren eröffnet.
Kann man für ein Fahrmanöver gleich zwei Bussen erhalten? Lohnt es sich, diese anzufechten? Lesen Sie als Beobachter-Abonnentin oder ‑Abonnent mehr dazu.
Darf man die Busse in Raten abstottern?
Nein. Wenn nicht der ganze Betrag fristgerecht gezahlt wird, wird ein ordentliches Verfahren eingeleitet – das wird entsprechend teurer.
Wie schnell muss man zahlen?
Man kann die Busse entweder sofort vor Ort zahlen oder innert 30 Tagen.
Was geschieht, wenn man die Zahlungsfrist verpasst?
Dann kommt es zum ordentlichen Strafverfahren. Wer verurteilt wird, muss mit höheren Verfahrenskosten rechnen.
Wie hoch ist die höchste Ordnungsbusse?
300 Franken. Dieses Maximum droht zum Beispiel, wenn jemand Feuerwaffen transportiert, ohne Waffe und Munition zu trennen.
Was ist die tiefste Busse?
10 Franken. Sie blüht etwa Fussgängern , die den Zebrastreifen nicht benutzen, obwohl er weniger als 50 Meter entfernt ist.
Im Strassenverkehr: Kann man wegen einer Ordnungsbusse den Fahrausweis verlieren?
Nein. Wer nur eine Ordnungsbusse bekommt, darf den Ausweis behalten. Anders kann es bei schwereren Übertretungen aussehen, die einen Strafbefehl nach sich ziehen.
Was gilt, wenn bei einem Verkehrsdelikt nicht bekannt ist, wer gefahren ist?
Dann muss die im Fahrzeugausweis eingetragene Halterin zahlen – oder den Namen und die Adresse der Person angeben, die gefahren ist. Es nützt also in diesem Fall nichts, sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht zu berufen.
Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 4. November 2021 veröffentlicht und am 28. Juli 2026 aktualisiert.





