Das Unglück ereignete sich auf dem Güterbahnhof in Langenthal: Gemeinsam mit einem Kollegen war ein Jugendlicher im Januar auf einen abgestellten Güterzug geklettert. Dabei kam es zur Katastrophe: Lichtbögen der SBB-Fahrleitung erfassten den 14-Jährigen mit 15’000 Volt und verletzten ihn tödlich.

Weil der Junge kein Schweizer war, sondern Eritreer, häuften sich in den sozialen Medien nach dem tragischen Ereignis rassistische Kommentare. In der neuen «Izzy»-Reportage spürte Cedric Schild einige der Täter auf. Die Crew fuhr durch die ganze Schweiz und konfrontierte die Verfasser der Kommentare – am Schluss hagelte es Anzeigen.

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Nach dem Tod eines 14-jährigen Eritreers verbreiteten sich in den sozialen Medien rassistische Kommentare. «Izzy» stattet den Verfassern einen Besuch ab – der Beobachter klärt die rechtlichen Folgen.

Hier konfrontiert «Izzy» die Verfasser der Hasskommentare

Ein unabhängiges Onlineportal vermeldete den Unfall des 14-Jährigen im Januar auf Facebook. Viele der rassistischen Kommentare befanden sich unter diesem Post. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) erfuhr unter anderem über das Meldeportal Report Online Racism vom Vorfall, erläutert Alma Wiecken, Juristin bei der EKR, in der «Izzy»-Reportage. Die Meldeplattform ist ein Projekt der Kommission und erlaubt Nutzern, rassistische Online-Hassrede zu melden.

Wo die Meinungsfreiheit endet

Doch ab wann wird die Meinung zur Straftat? «Die Meinungsfreiheit steht in der Verfassung: Man darf sich frei eine Meinung bilden und sie ungehindert äussern und verbreiten», erklärt Norina Meyer, Rechtsexpertin beim Beobachter. Für eine Demokratie sei es wichtig, auch unpopuläre und schockierende Standpunkte zuzulassen. Dennoch gebe es Grenzen.

Beratung mit Chatbot

«Kritische Äusserungen über bestimmte Gruppen sind strafbar, wenn den Personen aufgrund der Ethnie, Religion, Hautfarbe oder sexuellen Orientierung das gleichberechtigte Dasein abgesprochen wird», stellt Meyer klar. Wenn also jemand eine Person wegen ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert, droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. «Die Aussagen sind aber nur strafbar, wenn sie öffentlich erfolgen. Rassistische Äusserungen im Familien- und Freundeskreis sind nicht strafbar», ergänzt Meyer. «Am Ende entscheidet im Einzelfall immer das Strafgericht.»

Wehren Sie sich gegen Rassismus

In bestimmten Fällen prüfe die EKR nun, ob eine Anzeige angebracht ist, erklärt Wiecken. Kommentare wie «Gut, einer weniger» seien sehr problematisch. 

Sehen Sie rassistische Online-Hassrede auf Instagram, Facebook und Co.? Dann melden Sie die Kommentare auf Report Online Racism.