Schuldfähig! Gericht übersteuert Gutachter
Das Bezirksgericht Zürich verurteilt einen Mann, der mit einem Messer auf Kindergärtler einstach, zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Obwohl ein Gutachter ihn als schuldunfähig einstufte. Der Beobachter analysiert das Urteil.

Veröffentlicht am 21. September 2026 - 17:49 Uhr

Polizei am Tatort: Der Angriff auf Kindergärtler in Zürch-Oerlikon wühlte die Schweiz auf.
Der Fall schockierte die Schweiz. 2024 sticht ein chinesischer Student in Zürich-Oerlikon mit einer 8,5 Zentimeter langen Klinge auf eine Gruppe von Kindergartenkindern ein. Wie im Wahn. Aus dem Nichts.
Einen Jungen verletzt er lebensgefährlich an Hals und Oberkörper. Einem anderen durchtrennt er Herzbeutel und Brustschlagader. Ein dritter Bub erleidet mittelschwere Verletzungen an Lunge und Ohr. Das Bezirksgericht Zürich verurteilt den heute 25-jährigen Angreifer nun zu 15 Jahren Freiheitsstrafe.
Das Urteil wirft Fragen auf. Denn wäre das Bezirksgericht dem Gutachter gefolgt, hätte es den Mann freisprechen müssen. Gutachter Elmar Habermeyer ist Direktor Forensische Psychiatrie und Psychotherapie der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich und hat Standardwerke zur psychiatrischen Begutachtung geschrieben. Er diagnostizierte beim Chinesen eine akute psychotische Störung. Der Student sei nicht Herr seiner Sinne gewesen, als er die Tat beging.
Tatsächlich gab der Mann in der Untersuchung unter anderem an, sich nur noch an eine Stimme in seinem Kopf erinnern zu können: «Entweder du stirbst oder die Kinder.»
Wichtiges Prinzip: Keine Strafe ohne Schuld
Keine Strafe ohne Schuld – das ist ein Grundpfeiler des Schweizer Strafrechts. Wer psychisch so krank ist, dass er das Unrecht seiner Tat nicht erkennt, gilt als schuldunfähig. Ohne Schuld gibt es keine Strafe, sondern allenfalls eine sogenannte stationäre Massnahme mit einer Therapie für den Täter. Aber auch nur dann, wenn dieser weiterhin gefährlich ist und eine Rückfallgefahr besteht. Beides hat der Gutachter in Bezug auf den Chinesen verneint. Dieser sei mittlerweile gesund.
Das Zürcher Bezirksgericht stellt sich damit über den Experten. Wegsperren im Zweifel, aus Angst vor dem Restrisiko? Sonst kennt man diese Kritik eher gegenüber den Gutachterinnen und Gutachtern. Strafrechtsprofessor Thierry Urwyler kritisiert in der NZZ, dass jedes dritte Gutachten problematisch sei und sich Hunderte Täter zu Unrecht in einer Massnahme befänden. Weil viele Gutachter die Rückfallgefahr zu hoch beziehungsweise falsch einschätzten.
Das Urteil des Bezirksgerichts Zürich ist noch nicht rechtskräftig. Ein Weiterzug ans Zürcher Obergericht ist sehr wahrscheinlich.
- Strafgesetzbuch, Artikel 19: Schuldunfähigkeit und verminderte Schuldfähigkeit
- «Neue Zürcher Zeitung»: «Ein Drittel der Gutachten ist problematisch» – ein Strafrechtsprofessor kritisiert die Arbeit von Psychiatern bei der Beurteilung von Straftätern




