Ja, das ist korrekt – vorausgesetzt, die Polizei hat Ihre Geschwindigkeit mit einer Laserpistole oder einem Lasermesssystem erfasst.

Denn: Das Bundesamt für Strassen (Astra) schreibt je nach Messmethode und Geschwindigkeit unterschiedliche Toleranzabzüge vor, um technische Messungenauigkeiten fair auszugleichen. Bei Lasermessungen bis zu einer Geschwindigkeit von 100 km/h beträgt der gesetzliche Abzug genau 3 km/h – und ab 101 km/h werden 4 km/h abgezogen.

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Wäre hingegen ein klassisches Radargerät beziehungsweise ein Blechpolizist zum Einsatz gekommen, hätte der Abzug bei 5 km/h liegen müssen. Da Lasersysteme präziser arbeiten, fällt die Sicherheitsmarge hier zu Ihren Ungunsten geringer aus.

Der Abzug auf Ihrem Bussenzettel ist rechtlich also absolut fehlerfrei, sofern die Polizei mit Laser gemessen hat.

Die Abbildung der Figur «Helvetia», wie man sie auf den Schweizer Geldmünzen kennt, steht vor einer Landkarte, welche die Schweiz zeigt. Der Beobachter beantwortet für Ratsuchende Fragen zum Thema Staat. Buchen Sie jetzt einen Beratungstermin
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